10. Hitzefrei - Wenn die Temperaturen steigen

Shownotes

Wenn die Temperaturen steigen und der Schweiß fließt, stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung, richtig mit der Hitze umzugehen. In dieser spannenden Folge beleuchten wir, welche gesetzlichen Vorgaben es gibt und wie Unternehmen eine angenehme Arbeitsatmosphäre schaffen können – ohne die Produktivität auf der Strecke zu lassen. Wenn das Thermometer über 27 Grad steigt, dürfen Schüler nachhause gehen - doch wie sieht das im Arbeitsumfeld aus? Ob Arbeitsschuhe gegen Flip-Flops getauscht werden dürfen, diskutieren unser Geschäftsführer der VBU, Michael Schwunk, gemeinsam mit Dipl.-Ing. Jana Scheve in der neuen Podcast-Folge.

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00:00:00: VBU to Go - der Podcast für Arbeitgeber Fakten einfach erklärt - der Podcast der VBU

00:00:18: geht spannenden Themen aus Arbeitsrecht, Personalmanagement und Arbeitswirtschaft auf

00:00:23: den Grund.

00:00:24: Hitzefrei - unser neuer Podcast der Vereinigung Bergische Unternehmerverbände Michael Spunk,

00:00:34: ich bin Geschäftsführer bei der VBU.

00:00:37: Der Klimawandel zeigt immer deutlichere Kennzeichen, Sommer mit großen Hitzeextremen

00:00:43: werden immer häufiger, deshalb müssen wir uns auch in der Beratung diesem Thema immer

00:00:50: mehr stellen.

00:00:51: Wir haben einen sehr heißen und trockenen Frühjahr gehabt und da deuten alle Kennzeichen

00:00:57: darauf hin, so war es auch schon in den vergangenen Jahren, dass es dann in der Prognose auch ein

00:01:04: sehr heißer Sommer sein wird.

00:01:06: Da drohen einige Arbeitsschutzpflichten und wir müssen uns darauf einstellen, deswegen

00:01:13: habe ich heute ein Podcast eine Experte mitgebracht, nämlich Frau Schäwe.

00:01:17: Ja, hallo Herr Schwunk, ich begrüße Sie auch recht herzlich zu unserem Podcast heute.

00:01:22: Jana Schäwe ist mein Name, ich bin Ingenieurin in der Abteilung Arbeitswirtschaft und Personalwirtschaft

00:01:28: hier im Haus.

00:01:31: Hitzefrei ist natürlich eine Aufgabe für den Arbeitgeber, ne Herr Schwunk, gibt's überhaupt

00:01:36: Hitzefrei?

00:01:37: Hitzefrei gibt es in Schulen, in Nordrhein-Westfalen, bei Oberhalt von 27 Grad können die Schulleitungen

00:01:44: die Entscheidung treffen, dass die Schüler nach Hause gehen, daher gibt es sich dann

00:01:48: häufig für die Arbeitgeber die Problematik, dass sie sicherstellen müssen, dass der Mitarbeiter

00:01:55: noch arbeiten kann, vielleicht ist dann mobiles Arbeiten eine sinnvolle Alternative, aber

00:02:00: achten Sie auch in der Beratung bei uns bei der vertraglichen Gestaltung, dass nicht

00:02:04: gegebenenfalls über § 616 BGB Entgeltvorzahlungsansprüche ohne Arbeitsleistung für den Mitarbeiter

00:02:11: kommen.

00:02:12: Ja, für Betriebe gibt es kein Hitzefreiforschebe.

00:02:17: Nein, nein, für Betriebe sieht es ein bisschen anders aus, also Hitzefrei kann man das nicht

00:02:22: nennen, es gibt natürlich da auch Vorgaben für Arbeitgeber, der Arbeitgeber muss natürlich

00:02:28: die Temperatur in Arbeitsräumen berücksichtigen, es gibt die sogenannte technische Regel,

00:02:35: die Arbeitsstättenverordnung A 3.5 Raumtemperatur, das ist ein sogenanntes Stufenmodell und

00:02:42: hier gelten die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und

00:02:48: eben diese technische Regel und dieses Stufenmodell hat Bestimmungen, sogenannte Säubestimmungen

00:02:56: und dann eben auch Mussbestimmungen und die Säubestimmung sieht halt vor, dass wenn

00:03:02: die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialraumräumen 26 Grad beträgt, dann soll sie das nicht

00:03:11: überschreiten, das ist also die Säubestimmung und zugrunde liegt, dass die Außentemperatur

00:03:18: über 26 Grad liegt und hier soll der Arbeitgeber Maßnahmen nach Tabelle 4 dieser technischen

00:03:27: Regel ergreifen.

00:03:28: So, was steht jetzt in Tabelle 4?

00:03:30: In Tabelle 4 steht, dass rechtzeitig Sonnenschutz an den Fenstern gesteuert werden soll, dass

00:03:37: morgens zum Beispiel gelüftet werden soll, dass die Arbeitszeiten flexibel gestaltet

00:03:42: werden sollen, Klimageräte bereitgestellt werden sollen, dass vielleicht auch die Kleiderordnung

00:03:47: für die Beschäftigten etwas gelockert wird und dass eben auch Getränke bereitgestellt

00:03:52: werden.

00:03:53: Das sind bei über 26 Grad Säubestimmungen, aber bei über 30 Grad sind das Mussbestimmungen,

00:04:02: das heißt hier muss der Arbeitgeber auf jeden Fall eingreifen und geeignete Maßnahmen einleiten,

00:04:08: diese Maßnahmen muss er natürlich auch mit dem Betriebsrat absprechen und dann gibt es

00:04:14: noch die dritte Stufe, nämlich wenn die Lufttemperatur im Arbeitsraum 35 Grad überschreitet.

00:04:21: Ja, was heißt das?

00:04:22: Hier darf eigentlich der Beschäftigte ohne Maßnahmen und zwar ohne technische, organisatorische

00:04:30: oder personenbezogene Maßnahmen, das ist die Reichweite der jeweiligen Maßnahmen, überhaupt

00:04:35: gar nicht mehr in den Räumen arbeiten.

00:04:38: Hier geht es dann letztendlich darum, einen Belastungsausgleich zu schaffen.

00:04:42: Ja, das hört sich erstmal ganz schön viel an, aber wenn das von dem Arbeitgeber nicht

00:04:50: umgesetzt wird, Herr Schwung, dann kann die Ordnungsbehörde auch oder die Schutzbehörde

00:04:57: was anordnen oder wie sieht es da aus?

00:04:59: Also wichtig ist, dass man einen Plan hat und entsprechende Maßnahmen ergreift, denn

00:05:03: wenn man keine Maßnahmen ergreift, das gilt sogar schon oberhalb von 26 Grad Raumtemperatur,

00:05:11: dann kann die Arbeitsschutzbehörde an Ordnung treffen.

00:05:15: Es gibt dort ein Fall, der auch entschieden worden ist vom Bundesverwaltungsgericht am

00:05:21: 8.

00:05:22: Mai 2019, dort war eine folgende Situation, dass sich Mitarbeiter beklagt haben, dass

00:05:27: die Raumtemperatur im Arbeitsraum über 26 Grad ist und der Arbeitgeber hat eben keine

00:05:34: entsprechenden Maßnahmen ergriffen und die Anordnung der Behörde war dann, wenn keine

00:05:39: Maßnahmen ergriffen werden, muss dann die Arbeit unterbrochen werden und unterbrechen

00:05:44: heißt natürlich dann auch, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht mehr beschäftigen kann

00:05:49: und er trägt das Betriebsrisiko, das heißt also auch Lohnzahlung ohne Arbeitsleistung

00:05:54: und das auszuschließen heißt natürlich, dass sich immer Maßnahmen ergreifen muss.

00:05:59: Frau Schäwe, Sie haben das in verschiedenen auf der Tabelle gezeigt, das gilt natürlich

00:06:05: 35 Grad, denn immer sind Maßnahmen denkbar, die ich dann machen kann. Was könnte ich denn machen,

00:06:10: wenn ich jetzt oberhalb von 35 Grad bin? Und wir kommen ja im Sommer, wo wir da auch vielleicht

00:06:14: mit solchen Temperaturen rechnen müssen. Ja, also erst mal muss man vielleicht vorwegnehmen, dass

00:06:20: der Arbeitgeber natürlich die Arbeitsbedingungen beurteilen muss. Das steht im Arbeitsschutzgesetz,

00:06:25: Paragraf 3 bis 6. Da hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und in der

00:06:31: Gefährdungsbeurteilung muss die Belastung für den Beschäftigten natürlich ermittelt werden. Und

00:06:36: wenn eine Belastung ermittelt wird, dann muss der Arbeitgeber auch handeln. Er kann dann nicht sagen,

00:06:45: ich schiebe das auf die lange Bank, sondern er muss in dem Moment handeln und eben nach der

00:06:51: sogenannten Stoppstrategie technische organisatorische personenbezogene Maßnahmen einleiten und auch die

00:06:58: Wirkung dieser Maßnahmen kontrollieren. Und dabei darf man natürlich auch nicht vergessen, dass es

00:07:04: auch Beschäftigtengruppen gibt, die besonders schutzbedürftig sind, wie zum Beispiel jugendliche,

00:07:10: schwangere, ältere oder stillende Mütter. Da muss die Gefährdungsbeurteilung, die ohnehin für

00:07:16: diese Gruppen vorliegen, sollte angepasst werden. Und wir empfehlen natürlich, dass man gerade unter

00:07:22: diesen Voraussetzungen, die derzeit ja aktuell sind, also es ist damit zu rechnen, dass in

00:07:27: Zukunft oft Hitze ein Thema sein wird, dass man das vielleicht sogar direkt in die Gefährdungsbeurteilung

00:07:35: mit aufnimmt. So, jetzt haben Sie gefragt, was macht man denn zum Beispiel, wenn die 35 Grad

00:07:41: tatsächlich überschritten werden? Ja, ich habe vorhin schon mal ganz kurz gesagt, dann gibt es ein

00:07:47: sogenannten Belastungsausgleich und dieser Belastungsausgleich, den kennen wir im Grunde genommen

00:07:53: schon von Hitze-Arbeitsplätzen, zum Beispiel in Gießereien bei der Stahlproduktion, in Bäckereien,

00:07:59: wo nicht ortsfeste arbeiten oder unter freiem Himmel stattfinden. Und hier ist es so, dass dafür

00:08:07: dann entsprechende Pausen vorgesehen werden oder Erholungsphasen. Oder es gibt sogar ein

00:08:16: Entgeltausgleich, also sogenannte Erschwählniszuschläge für diese Zeiten. Das ist natürlich wieder

00:08:23: eine Frage, wie man sich da entweder mit dem Betriebsrat einigt oder es ist sogar teilweise

00:08:29: tariflich vorgesehen. Einigung und Betriebsrat ist ein gutes Stichwort von Ihnen, Frau Scheve,

00:08:34: denn diese gesamte Bereich, die er steht oder der Zwingen im Mitbestimmung des Betriebsrates nach

00:08:40: § 87 Absatz 1 Nr. 7, Betriebverfassungsgesetz. Und danach hat der Betriebsrat mit zu bestimmen,

00:08:48: welche Maßnahmen dann im Einzelfall ergriffen werden. Und das Besondere an dieser Vorschrift ist

00:08:54: auch, dass der Betriebsrat ein Initiativrecht hat, welche Maßnahmen ergriffen werden. Beispielsweise

00:09:01: schlägt er vor, dass ein Wasserspender zur Verfügung gestellt werden soll. Und wenn man dann bis zur

00:09:09: Vereinigungsstelle, das ist ja die zwingende Eitschlichtungsstelle dafür, ein Ergebnis findet,

00:09:15: dann wird man mittelbar gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und durchzuführen. Das

00:09:21: Mitbestimmungsrecht ist also hier weitgehend. Deswegen unserer Empfehlung einigen Sie sich

00:09:25: damit den Betriebsrat, was diese Maßnahmen angeht. Ich möchte nochmal ganz kurz auf die

00:09:28: Maßnahmen an sich eingehen. Und zwar zum Beispiel technische Maßnahmen, während jetzt Ventilatoren,

00:09:34: Chalusien, Klima-Geräte und so was. Organisatorische Maßnahmen wären zum Beispiel die Verlegung von

00:09:41: Arbeitszeiten oder eine Schicht früher beginnen zu lassen oder flexibler Arbeitszeiten oder auch

00:09:48: die Nachtlüftung. Und personenbezogene Maßnahmen wären zum Beispiel die Kleiderordnung lockern

00:09:54: oder eben, dass man die Beschäftigten aufklärt, dass zum Beispiel leichtes Essen auch besser vom

00:10:03: Körper vertragen wird unter Hitze. Und in Bezug darauf, was wir für Sie im Unternehmen empfehlen,

00:10:10: das ist im Grunde genommen Aufklärung, Prävention und ein Maßnahmenkonzept für Hitzetage. Dass

00:10:16: Sie also dann nicht erst anfangen zu überlegen, sondern schon direkt quasi sich das aus der

00:10:21: Schublade nehmen können und sagen, okay, wir müssen morgen früh bis 10 Uhr lüften. Wir müssen

00:10:26: ab 12 Uhr die Chalusien runterfahren. Wir ordnen an, dass die Kleiderordnung gelockert ist und

00:10:33: so weiter und so fort. Was wäre, wenn der Mitarbeiter jetzt mit Flip-Flops in den Betrieb kommt?

00:10:38: Na ja, gut, kommt es darauf an. Was ist das für eine Tätigkeit? Und hier muss ich wieder auf die

00:10:45: Gefährdungsbeurteilung hinweisen, weil da ist ja im Grunde genommen vorgeschrieben, ist das möglich

00:10:51: überhaupt. Und wenn eben aber an diesem Arbeitsplatz zum Beispiel Arbeitsschuhe getragen werden müssen,

00:10:58: dann müssen die auch bei 30 Grad getragen werden. Also da kann man dann leider nicht abweichen,

00:11:03: ansonsten ist es ein entgegenkommendes Arbeitgeber, wenn er sagt, na ja, bei 35 Grad sind Flip-Flops,

00:11:09: okay. Vielen Dank, Frau Schäwe. Unsere VBU steht mit ihrem Beratungsangebot zur Verfügung, denn das

00:11:16: ist klar, man muss sich diesen Problematik stellen. Die Hitzetage werden kommen, wir werden Hitze

00:11:21: Perioden bekommen. Wir haben ein Zwingnis mit Bestimmungsrecht des Betriebsrates und wir haben

00:11:26: eine Arbeitsschutzbehörde, die darauf achten wird. Das heißt, ich muss in die Welt gucken, welche

00:11:31: Maßnahmen ich dann ergreife und hier stehen wir in der Beratung zur Verfügung. Vielen Dank.

00:11:37: Danke auch. Sie sind neugierig geworden und möchten mehr über die Leistungen der VBU erfahren? Dann

00:11:44: besuchen Sie uns einfach auf www.vbu-net.de. Hier finden Sie alle Informationen zu unseren

00:11:52: umfangreichen Angeboten und die richtigen Ansprechpartner für Sie. Vielen Dank fürs

00:11:57: Zuhören und bis zur nächsten Folge.