11. Betriebspraktikum - Arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Besonderheiten
Shownotes
(Fast) jeder kennt es, hat es schon einmal oder sogar mehrmals machen wollen oder auch müssen - ein Praktikum. Ob in der Schule, zur Orientierung vor einer Ausbildung oder während des Studiums - betriebliche Abläufe kennenlernen, in den Arbeitsalltag reinschnuppern und erste praktische Erfahrungen erlangen. Dafür sind Praktika da. Welche Unterschiede es gibt, was ein Scheinpraktikant ist, und ob das Kind eines Mitarbeiters einfach so mit in den Betrieb kommen darf oder ob es Arbeitsschutzmaßnahmen geben muss, das erläutern unser Syndikusrechtsanwalt Stefan Hinz mit unserem Verbandsingenieur Achim Dahm in der neuen Podcastfolge der VBU.
Wie haben Sie Ihr Praktikum in Erinnerung? Eher „toll, das wird mein Beruf!", oder aber „oh Gott, das mache ich nie wiederl!"?
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00:00:00: Fakten einfach erklärt. Der Podcast der VBU geht spannenden Themen aus Arbeitsrecht,
00:00:20: Personalmanagement und Arbeitswirtschaft auf den Grund. Meine Damen und Herren, ich darf Sie ganz
00:00:28: herzlich begrüßen zu unserer neuen Podcast-Folge der VBU mit dem Titel "Betriebspraktikum - Arbeitsrechtliche
00:00:35: und Arbeitsschutzrechtliche Besonderheiten". Ich darf mich kurz vorstellen, mein Name ist Stefan
00:00:41: Hinz, ich bin in der Rechtsabteilung der VBU tätig als Syndikusrechtsanwalt. Ich werde den
00:00:46: Podcast heute nicht alleine halten, sondern habe einen kompetenten Kollegen dabei aus unserer
00:00:50: Abteilung "Arbeitswirtschaft". Ja, guten Tag, meine Damen und Herren. Ich begrüße Sie auch ganz
00:00:54: herzlich zu unserem heutigen Podcast. Mein Name ist Achim Darm. Bei der VBU bin ich mit meiner
00:00:59: Kollegin, sogenannter Verbandsingenieur. Wir beraten zu Themen wie Arbeitszeitgestaltung,
00:01:06: Entgeltgestaltung, also von der Eingruppierung von Arbeitsaufgaben bis hin zu Leistungsentgeltsystemen.
00:01:12: Wir beraten zu Themen wie Arbeits- und Betriebsorganisationen und auch zum Thema Arbeits- und
00:01:18: Gesundheitsschutz. Wir sind beide auch ausgebildete Sicherheitsingenieure. Ich muss aber jetzt leider
00:01:25: gestehen, dass ich während meines beruflichen Lebens noch nie ein Praktikum absolviert habe,
00:01:31: auch nicht während meines Maschinenbaustudiums. Das lag daran, dass ich vor dem Studium eine
00:01:36: Ausbildung als Werkzeugmacher absolviert habe und dann viel natürlich das Praxissemester während des
00:01:43: Studiums weg, was eigentlich ganz gut war. Aber ja, Hinz, wie war es denn bei Ihnen? Haben Sie in
00:01:48: Ihrem Berufsleben ein Praktikum absolviert? Ja, wenn ich zurückdenke, ich gehe jetzt mal recht weit
00:01:53: zurück. Sogar als Schüler musste ich ein Schülerpraktikum absolvieren und ja, als ob sich da
00:02:01: das schon vorgezeichnet hatte, dass ich Jurist werde. Ich hatte das dann absolviert im Amtsgericht
00:02:08: Schwellen. Da war ich als Schülerpraktikant dann tätig, aber da habe ich noch keine Urteile
00:02:14: gesprochen, sondern durfte mich da im Wesentlichen um Postverteilung und dergleichen kümmern. Ja,
00:02:20: und dann während des Jurastudiums, da musste man auch einige Praktika absolvieren. Da war ein
00:02:27: recht interessantes und spannendes Praktikum dabei bei der Polizei hier in Wuppertal. Das
00:02:32: hatte ich mir ausgesucht und da durfte ich doch ein bisschen Einblick nehmen in den Arbeitsalltag
00:02:37: von Polizisten. Da habe ich die unterschiedlichen Bereiche mir anschauen dürfen, durfte sogar mal
00:02:42: mit auf den Schießstand und dort mit scharfen Waffen schießen. Das war ganz interessant. Das
00:02:48: Jurastudium an sich ist ja doch eher trocken. Ja, das soweit zu unseren Einblicken, was Praktika
00:02:54: angeht und da sind wir schon direkt im Thema. Wir haben ja unseren Podcast genannt Betriebspraktikum.
00:03:00: Dann müssen wir uns natürlich mal kurz Gedanken machen, was kann man eigentlich unter diesem
00:03:05: Begriff überhaupt verstehen? Was sind Betriebspraktika? Es gibt verschiedenste Formen von
00:03:11: Betriebspraktika. Oft absolviert werden Schülerbetriebspraktika. Schülerbetriebspraktika, wenn
00:03:19: ein Schüler, wie ich das gerade auch erwähnt hatte, dann ihr betriebliche Abläufe kennenlernen
00:03:24: soll, dann eben in den Betrieb kommt und daneben aber eben noch sich in der schulischen Ausbildung
00:03:31: befindet. Bei diesem Schülerbetriebspraktikum ist die Besonderheit, dass das als sogenannte
00:03:38: Schulveranstaltung läuft. Eine Schulveranstaltung und damit ist auch schon klargestellt, ein
00:03:45: Schülerbetriebspraktikum ist kein Arbeitsverhältnis. Schülerpraktika sind in der Regel auch unentgeltlich.
00:03:52: Da ist dann der Betrieb nicht verpflichtet, irgendeine Vergütung zu zahlen. Bei Schülerpraktika
00:03:59: muss man natürlich auf das Jugendarbeitsschutzgesetz achten, weil es sich eben im Wesentlichen
00:04:04: noch um minderjährige Personen handelt. Dann gibt es natürlich auch ein Betriebspraktikum
00:04:11: während des Studiums, was ich ja auch schon gerade kurz erwähnte. Bei der Unterscheidung
00:04:19: ist es ein sogenanntes Pflichtpraktikum, was durch die Studienordnung verpflichtend
00:04:24: vorgeschrieben wird. Oder ist es ein freiwilliges Praktikum, was eben ein Student freiwillig
00:04:32: sich aussucht, um eben auch dort schon erste Einblicke in Betriebe zu erhalten, um Praxiserfahrungen
00:04:38: zu sammeln. Das ist dort eine ganz wichtige Unterscheidung. Ja, dann gibt es natürlich
00:04:43: unabhängig davon auch noch sogenannte berufsbegleitende Praktika. Das mal ganz grob zusammengefasst
00:04:49: die unterschiedlichen Arten von Betriebspraktika. Herr Hinz, muss mit den Praktikanten ein schriftlicher
00:04:56: Vortrag geschlossen werden? Ja, das ist schon eine ganz interessante arbeitsrechtliche Frage.
00:05:01: In der Tat gibt es in Bezug auf Praktikantenverträge eine Vorschrift im sogenannten Nachweisgesetz.
00:05:10: Das Nachweisgesetz regelt, welche wesentlichen Arbeitsbedingungen und bei Praktikanten,
00:05:17: welche wesentlichen Bedingungen fürs Praktikum dem Praktikanten schriftlich mitzuteilen sind.
00:05:24: Das ist ausdrücklich im Nachweisgesetz geregelt. Wenn ein Arbeitgeber einen Praktikanten einstellt,
00:05:29: dann hat er unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrages die wesentlichen
00:05:36: Praktikumsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und den
00:05:41: Praktikanten auszuhändigen. Das geschieht im Regelfall, indem man eben dann ein Praktikumsvertrag
00:05:48: abschließt. Ganz wichtig, nach dem Bürokratieentlastungsgesetz haben wir ja seit Anfang des
00:05:55: Jahres die Situation, dass Arbeitsverträge, dass Nachweise zu Arbeitsverträgen auch in
00:06:00: Textform ausgehändigt werden können. Für Praktikumsverträge bleibt es bei der Schriftform.
00:06:06: Ja und in diese Niederschrift über die wesentlichen Praktikumsbedingungen ist dann aufzunehmen,
00:06:12: das sagt dann das Nachweisgesetz ausdrücklich, im Namen und Anschrift der Vertragsparteien,
00:06:16: die mit dem Praktikum verfolgten Lern- und Ausbildungsziele, Beginn und Dauer des Praktikums,
00:06:21: die regelmäßige tägliche Praktikumszeit, Zahlung und Höhe der Vergütung, Dauer des
00:06:26: Urlaubs und sofern den Tarif oder Betriebsvereinbarungen zur Anwendung kommen, dann auch einen allgemein
00:06:33: gehaltener Hinweis auf diese Regelungen. Es soll auch sogenannte Schein-Praktikanten
00:06:38: geben, Herr Hinz, was versteht man da unter? Auch das ist ein heikles Thema, im Zusammenhang
00:06:43: mit Praktikantenverhältnissen. Man muss aufpassen und ganz klar abgrenzen, dass Praktikum
00:06:49: von einem Beschäftigungsverhältnis von einem Arbeitsverhältnis liegt. Ein Schein-Praktikum,
00:06:55: das liegt vor, wenn ein Beschäftigungsverhältnis eben fälschlicherweise als Praktikum deklariert
00:07:00: wird, obwohl es sich tatsächlich um ein reguläres Arbeitsverhältnis handelt. Bei der Abgrenzung
00:07:07: zwischen einem Praktikum und einem Arbeitsverhältnis kommt es eben ganz entscheidend auf das
00:07:12: Wesen eines Praktikums an und auf das Wesen eines Arbeitsverhältnisses. Wir können ganz
00:07:17: allgemein sagen, beim Praktikum liegt eben der Fokus auf dem Erwerb beruflicher Kenntnisse,
00:07:23: Fertigkeiten und Erfahrungen und da steht ganz klar der Ausbildungszweck im Vordergrund,
00:07:30: während beim Arbeitsverhältnis eben der Arbeitnehmer klassischerweise Arbeitsleistung
00:07:36: erbringt und das Weisungsgebunden, das heißt, er muss Weisungen von Vorgesetzten vollgeleisten,
00:07:41: das ist in den Betrieb eingegliedert, muss sich an die Arbeitszeiten halten, muss Urlaub
00:07:47: beantragen und dergleichen. Das heißt, also dort ist schon mal eine ganz wichtige Unterscheidung
00:07:52: zwischen Praktikum und Arbeitsvertrag. Es wird dann bei dieser Abgrenzung auch eben
00:07:58: auf die Aspekte ankommen, inwieweit man eben Weisungsgebunden ist, auch die Höhe der Vergütung
00:08:04: kann natürlich eine Rolle spielen und da muss man eben ganz besonders aufpassen. Je
00:08:09: länger auch ein Praktikum andauert, wenn es sich auch nicht nur um ein Pflichtpraktikum
00:08:12: handelt, desto eher gerät man in den Verdacht, dass das ein Scheinpraktikum sein kann. Also
00:08:19: da ist die Empfehlung, setzen Sie einen Praktikanten nicht wie einen Arbeitnehmer ein. Ein Praktikant
00:08:25: soll im Wesentlichen dem Ausbilder über die Schulter schauen, soll angelernt werden, soll
00:08:31: praktische Fähigkeiten erwerben, aber soll eben nicht eingesetzt werden wie ein Arbeitnehmer.
00:08:38: Das kann bei einer Betriebsprüfung dann durchaus hinterfragt werden und dann ihnen
00:08:43: auf die Füße fallen. Sollte dann sich herausstellen, dass es ein Scheinpraktikum war und tatsächlich
00:08:50: ein Arbeitsverhältnis, dann sind sie natürlich verpflichtet, Vergütung nachzuzahlen. Mindestlohn
00:08:56: ist da die Untergrenze. Dann geht es natürlich auch um die Nachzahlung von Lohnsteuer und
00:09:01: Sozialversicherungsbeiträgen und man riskiert sogar ein Bußgeld, wenn man entsprechend ein
00:09:07: Arbeitsverhältnis als Praktikantenverhältnis deklariert. Da muss man also besonders aufpassen.
00:09:15: Ja, das waren so einige arbeitsrechtliche Aspekte und Herr Darm hatte ja schon einleitend
00:09:21: erwähnt, dass er sich mit der Kollegin Frau Schiewe auch auf arbeitsschutzrechtliche Aspekte
00:09:27: spezialisiert hat und gerade bei Praktikanten ist das natürlich auch ein großes Thema.
00:09:33: Ja, vielen Dank Herr Hinz. Wir haben das Thema auch deshalb heute auf die Tagesordnung genommen,
00:09:38: weil wir in der Vergangenheit einige Fragen zu dem Thema hatten. Eine Frage war besonders
00:09:44: bezeichnend. Da wollte ein langjährig beschäftigter Mitarbeiter seinen Sohn mit in die Produktion
00:09:50: bringen. Der sollte da ein Praktikum absolvieren und die Firma stellte uns die Frage, ob es dafür
00:09:57: oder für solche Fälle eine abgespeckte Unterweisungsschekliste gibt und ansonsten sollten wir eine erstellen.
00:10:04: Dazu muss man natürlich sagen, dass die eigenen Beschäftigten, Leiharbeitnehmer oder
00:10:10: Praktikanten voll und umfänglich unterwiesen werden müssen. Grundlage ist ja da der § 12 des
00:10:16: Arbeitsschutzgesetzes. Da heißt es so sinngemäß, dass der Arbeitgeber angemessen und ausreichend
00:10:22: Unterweisen muss. Zu Unterweisungen gehören Anweisungen und Erläuterungen. Man muss dem
00:10:27: Arbeitnehmer auch die entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Regeln, technische
00:10:33: Regel, Gesetze und Normen erläutern. Und was natürlich ganz wichtig ist, insbesondere auch
00:10:39: bei Schülerpraktikas oder auch anderen Praktikas, dass in der Regel der erster Kontakt ist der
00:10:45: Praktikanten zur Arbeitswelt. Sie sind betriebsfremd und unerfahren und daraus ergibt sich
00:10:52: unserer Meinung nach eine besondere Gefährdung. Natürlich ist für den Arbeitgeber ein Praktikum
00:10:57: von Vorteil. Er kann dadurch vielleicht zukünftige Fachkräfte gewinnen. Aber was man nicht außer
00:11:03: Acht lassen darf, der Arbeitgeber ist verantwortlich für das Praktikum, nicht die Schule oder die
00:11:08: Universität oder andere Drittanbieter oder Unternehmen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber seine
00:11:16: Pflichten auch wahrnimmt und die Praxis und das Unfallgeschehen zeigen, dass Praktikanten
00:11:23: häufig mit Arbeitsaufgaben betraut werden, für die sie gar nicht ausgebildet sind und
00:11:30: die auch gegebenenfalls bei Jugendlichen dem Jugendarbeitsschutzgesetz widersprechen.
00:11:36: Ja, in dem Zusammenhang eine Frage meinerseits. Welche Arbeitsschutzmaßnahmen muss denn der
00:11:41: Arbeitgeber umsetzen? Da wäre die Empfehlung, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
00:11:47: Der Arbeitgeber muss natürlich eine Gefährdungsbeurteilung auch für alle Arbeitsplätze oder Abläufe
00:11:51: haben. Der Arbeitgeber muss auch entsprechend die Praktikanten unterweisen. Gefährdungsbeurteilung
00:11:58: die Gefährdung ermitteln, ich muss sie beurteilen, dann Maßnahmen ableiten, diese Maßnahmen durchführen
00:12:04: und dann auch eine Wirksamkeitskontrolle durchführen, ob die Maßnahmen tatsächlich wirksam geworden sind
00:12:09: oder gegebenenfalls neue Gefährdungen entstanden sind. Und aus der Gefährdungsbeurteilung müssen
00:12:15: sich auch die besonderen Gefährdungen ergeben, die sich auf Praktikanten beziehen. Zum Beispiel
00:12:20: Beschäftigungsbeschränkungen oder Verbrote, insbesondere für Jugendliche. Jugendliche dürfen
00:12:27: zum Beispiel nicht mit schwerer körperlicher Arbeit beschäftigt werden, sie dürfen auch nicht mit
00:12:32: biologischen Stoffen oder Gefahrstoffen umgehen. Hinweis auch noch von unserer Seite, dass die
00:12:38: Sicherheitsbeauftragten der jeweiligen Bereiche darüber informiert werden, dass sich Praktikanten
00:12:44: im Unternehmen befinden, dass die auch einen Augenmerk oder ein Auge auf die Praktikanten werfen.
00:12:50: Wichtig, auch da gibt es oft Diskussionen, dass den Praktikanten die erforderliche Arbeitsschutzausrüstung
00:12:58: zur Verfügung gestellt wird, die ergibt sich ja in der Regel auch aus der Gefährdungsbeurteilung,
00:13:03: das können zum Beispiel Sicherheitsschuhe sein oder Gehörschutz, da sollte man entsprechend darauf
00:13:10: achten, dass die auch zur Verfügung stehen. Dann kommen wir zum Thema Unterweisung. Unterweisung,
00:13:15: ja, da haben wir auch als Arbeitsrechtler natürlich mitzutun, denn da stellt sich dann auch
00:13:21: arbeitsrechtlich immer die Frage, das ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, wer entsprechend
00:13:27: unterweisen muss und wann man unterweisen muss, aber auch arbeitsschutzrechtlich gesehen gibt es
00:13:33: da natürlich einige besondere Aspekte. Wie muss der Arbeitgeber arbeitsschutzrechtlich denn
00:13:37: korrekt unterweisen, Herr Darm? Ja, also das sind zwei Punkte, die dazu beachten sind, einmal die
00:13:42: Unterweisung bezüglich der Notfallorganisation und an die Tätigkeits- bzw. arbeitsplatzbezogene
00:13:48: Unterweisung. Notfallorganisation heißt, ich muss die Praktikanten darauf hinweisen, wie das
00:13:53: Verhalten ist in einem Notfall, ich muss auf die erste Hilfe hinweisen, wo bekommt man erste Hilfe
00:13:59: und ich muss auch auf den Brandschutz hinweisen. Idealerweise würde man das so machen, dass man
00:14:03: mit den Praktikanten einen Betriebsrundgang macht und auf diese Dinge hinweist. Dann gibt es die
00:14:08: tätigkeitsbezogene Unterweisung, da muss unterwiesen werden bezüglich der Gefährdungen, die sich bei
00:14:14: Ausführung der Arbeitsabläufe ergeben und insbesondere auf das sicherheitsgerechte Verhalten. Das ist
00:14:20: ganz wichtig und meine Empfehlung wäre auch noch mal an einem Arbeitsplatz, wo der Praktikant sich
00:14:26: letztendlich befindet und arbeitet, dass man da auch noch mal auf diese Notfallorganisation
00:14:31: hinweist, wo sind Fluchtwege, wie verhält man sich im Notfall und so weiter. Was in der Vergangenheit
00:14:36: auch oft aufgefallen ist, ist das Thema Unterweisung bezüglich des Umgangs mit elektronischen
00:14:43: Betriebsmitteln. Da gibt es eine DGUV-Regel, dass man darauf hinweist, wie gefährlich auch Strom
00:14:49: sein kann, dass man nur mit intakten Betriebsmitteln arbeitet und auf keinen Fall Betriebsmittel auch
00:14:55: in Stand setzt. Und dann das Thema Unterweisung und Stichwort, ob die Praktikanten auch die
00:15:03: Unterweisungsinhalte verstanden haben. Da muss sich der Unterweisende auch von überzeugen,
00:15:09: ob die Unterwiesenden die Unterweisungsinhalte verstanden haben. Ich stelle mir vor, dass das
00:15:14: gerade bei Schülerinnen und Schülern nicht ganz einfach ist. Und da diskutieren wir auch oft
00:15:19: drüber, reicht eine elektronische Unterweisung aus. Elektronische Unterweisung heißt ja, ich
00:15:23: habe ein Softwareprogramm, da sind die Gefahren des Arbeitsplatzes beschrieben. Es gibt am Ende
00:15:29: Verständnisfragen und da muss man ganz klar sagen, diese elektronische Unterweisung ersetzt
00:15:34: auf keinen Fall die persönliche Unterweisung. Es steht in einer DGUV-Regel, dass die persönliche
00:15:41: Unterweisung nicht ersetzt werden kann. Die elektronische Unterweisung kann somit die persönliche
00:15:45: Unterweisung nicht ersetzen. Und wie gesagt, wichtig ist, dass die Unterweisenden sich überzeugen,
00:15:52: dass die Inhalte verstanden worden sind. Ja Mensch, das ist ja schon eine ganze Litanal,
00:15:57: die man als Praktikumsbetrieb dazu beachten hat. Gibt es zusätzlich noch weitere Maßnahmen,
00:16:04: die der Betrieb da beachten muss? Ja, ganz wichtig ist, dass eine Ansprechperson festgelegt wird.
00:16:11: Die Ansprechpartner sind für die Praktikanten, die die Praktikanten auch im Blick haben. Der
00:16:17: Arbeitgeber kann ja im Rahmen der Pflichten, die er hat, diese Pflichten auch übertragen. Und das
00:16:21: werden die Personen dann letztendlich sein. Wie gesagt, man sollte dann auch die Praktikanten
00:16:26: im Blick haben und regelmäßig überprüfen. Und zum Schluss vielleicht noch ein Hinweis, auch da
00:16:31: ist mal in der Vergangenheit ein Arbeitsunfall leider passiert, da hat ein Praktikant an einem
00:16:37: Alleinarbeitsplatz gearbeitet und ist dort verunfallt. Sie dürfen Praktikanten nicht an
00:16:42: Alleinarbeitsplätzen beschäftigen. Alleinarbeitsplätze sind grundsätzlich möglich in der Industrie,
00:16:47: denken Sie auch an zum Beispiel Lkw-Fahrer, das sind ja im Prinzip auch Alleinarbeitsplätze,
00:16:52: aber da muss eine besondere Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um die Gefahren entsprechend
00:16:57: zu ermitteln. Und wenn man alleine arbeitet als Arbeitnehmer, muss man auch die Möglichkeit haben,
00:17:01: im Gefahrfall einen Notruf abzusetzen. Es gibt da Hilfsmittel wie zum Beispiel, ja,
00:17:07: Notrufsysteme, wie es ältere Leute haben. In der Wohnung, man drückt auf den Knopf und bekommt
00:17:12: ein Hilfe. Aber wie gesagt, bitte auf keinen Fall Praktikanten mit Alleinarbeitsplätzen
00:17:19: einsetzen und auch wichtig die Belegschaft in den jeweiligen Bereichen darüber informieren,
00:17:24: dass sich Praktikanten im Unternehmen befinden. Ja, spannend. Also da sind doch einige Aspekte
00:17:29: arbeitsschutzrechtlicher Natur zu berücksichtigen, damit man dort nicht Gefahr läuft, dass,
00:17:34: wenn dann ein Unfall geschieht, dass man dort irgendwie in Regress genommen werden kann.
00:17:39: Hey, Hins, muss man eigentlich ein Praktikum vorgüten, bekommen die Praktikanten auch was für
00:17:45: die Arbeit, die sie leisten im Unternehmen? Ja, das ist natürlich auch nochmal eine arbeitsrechtliche
00:17:50: Frage Stellung, die wir gerne noch zum Schluss unseres Podcasts beantworten wollen. Man kann sich
00:17:56: durchaus die Frage stellen, haben Praktikanten Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
00:18:01: Grundsätzlich sind Praktikanten Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes und da gibt es dann
00:18:08: aber eine entscheidende Vorschrift, die sie sich in ruhiger Minute mal anschauen können. Das ist
00:18:13: der § 22 im Mindestlohngesetz. Der § 22 im Mindestlohngesetz regelt Ausnahmen,
00:18:20: wann Praktika vom Mindestlohn ausgenommen sind. Ich hatte das heute schon erwähnt. Es gibt so
00:18:28: genannte Pflichtpraktika, die aufgrund schulrechtlicher, hochschulrechtlicher oder berufsausbildungsrechtlicher
00:18:34: Bestimmungen verpflichtend sind. Diese Pflichtpraktika sind vom Mindestlohn ausgenommen,
00:18:41: egal wie lange diese Pflichtpraktika andauern. Die sogenannten Orientierungspraktika, die also
00:18:50: einer absolviert, um sich gegebenenfalls neu beruflich oder erstmalig beruflich zu orientieren,
00:18:57: sind vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie nicht länger als drei Monate andauern. Also da gibt es
00:19:05: eine ganz klare Zeitgrenze, nicht länger als drei Monate. Dann gibt es noch sogenannte
00:19:11: Ausbildungsbegleitende Praktika, also freiwillige Praktika und auch dort gibt es eine Zeitgrenze.
00:19:17: Bis zu drei Monaten sind diese Praktika auch vom Mindestlohn ausgenommen. Achtung,
00:19:24: wenn sie diese Zeitgrenze bei Orientierungspraktika oder Ausbildungsbegleitenden Praktika übersteigen,
00:19:31: dann, so sagt die herrschende Meinung, wird das schon von Beginn des Praktikums an
00:19:39: Mindestlohnpflichtig, also dann rückwirkend. Da müssen Sie bitte darauf achten, wenn Sie keinen
00:19:45: Mindestlohn zahlen wollen, dass Sie das nicht länger durchführen als drei Monate. Wenn es denn
00:19:52: nicht Mindestlohnpflichtig ist, dann gibt es aber auch da immer wieder die Frage, ja,
00:19:58: muss man denn einem Praktikanten irgendeine Art von Aufwandsentschädigung zahlen, eine Vergütung,
00:20:05: ein Handgeld, was auch immer. Da gucken wir in das Berufsbildungsgesetz. Das Berufsbildungsgesetz
00:20:14: regelt grundsätzlich auch für Praktikanten, dass sie grundsätzlich Anspruch haben auf eine
00:20:23: angemessene Vergütung. Ausnahme aber auch hier wieder die sogenannten Pflichtpraktika,
00:20:32: wie zum Beispiel Hochschulpraktika oder auch ein Schülerbetriebspraktikum. Diese Pflichtpraktika
00:20:40: sind auch hiervon wiederum ausgenommen. Das heißt, bei Pflichtpraktika, sei es für Studenten oder
00:20:45: für Schüler, ist der Ausbildungsbetrieb nicht verpflichtet, eine Aufwandsentschädigung zu
00:20:51: zahlen. Das wäre rein freiwillig. Bei allen anderen Praktika wäre man aber nach dem Berufsbildungsgesetz
00:20:59: dann doch zu einer angemessenen Vergütung, zur Zahlung einer angemessenen Vergütung verpflichtet.
00:21:05: Ja, wie hoch soll die denn ausfallen? Wir haben im Berufsbildungsgesetz eine Regelung der sogenannten
00:21:13: Mindestvergütung für Ausbildungsverhältnisse. Diese Mindestvergütung für Ausbildungsverhältnisse
00:21:21: beläuft sich 2025 im ersten Ausbildungsjahr auf 682 Euro monatlich. Muss man denn diese
00:21:29: Mindestausbildungsvergütung dann auch für Praktikanten zahlen, 682 Euro monatlich? Das
00:21:34: ist ja schon nicht wenig. Nun, da sagt auch hier die absolut herrschende Meinung, diese Mindestvergütung
00:21:41: gilt nur für Ausbildungsverhältnisse und nicht für Praktikantenverhältnisse. Das heißt, diese
00:21:47: Mindestvergütung müssten sie nicht zahlen. Was ist denn dann aber immer noch eine angemessene
00:21:53: Vergütung? Und da gibt es keine festen Größen. Es ist wohl üblich, eine Aufwandsentschädigung zu
00:22:02: zahlen, die zwischen 300 Euro und 800 Euro monatlich liegt, je nach Branche, Region und
00:22:10: Unternehmensgröße. Das ist mal so eine Größenordnung, die man da ins Auge fassen sollte. Ja, das
00:22:17: waren einige Aspekte noch zum Thema Vergütung von Praktikanten. Ich denke, wir haben doch eine
00:22:25: Menge Stoff hier beleuchtet und wir sind am Ende unseres Podcasts angekommen. Ich hoffe, dass
00:22:33: das ein oder andere für Sie dabei war, was Sie für Ihre Praxis gebrauchen können. Gerade jetzt,
00:22:38: wenn die Sommerferien, die Schulsommerferien bald starten, dann ist ja auch durchaus das Thema,
00:22:44: dass doch einige vielleicht ein Praktikum in Ihrem Betrieb absolvieren. Achten Sie aber dann
00:22:49: bitte darauf, das war ja ein Thema, was wir beleuchtet haben, Stichwort Scheinpraktikum. Wenn
00:22:54: Sie natürlich einen normalen Ferienjob ausüben während der Schulsommerferien und da normal
00:22:59: arbeiten, dann kann das natürlich nicht als Praktikum deklariert werden. Das vielleicht noch mal zum
00:23:04: Abschluss ein wichtiger Hinweis. Ja, ich darf mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
00:23:10: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und lassen sich bitte nicht abschrecken. Bei den
00:23:15: Arbeitsschutzmaßnahmen helfen Ihnen ja die von Ihnen bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit
00:23:19: und ich denke mir, dass Sie das entsprechend umsetzen werden, dass Sie auch Praktikas anbieten können.
00:23:24: Alles Gute! Sie sind neugierig geworden und möchten mehr über die Leistungen der VBU erfahren,
00:23:30: dann besuchen Sie uns einfach auf www.vbu-net.de. Hier finden Sie alle Informationen zu unseren
00:23:39: umfangreichen Angeboten und die richtigen Ansprechpartner für Sie. Vielen Dank fürs Zuhören und bis zur
00:23:45: nächsten Folge!