12. Bello & Co. - Haustiere am Arbeitsplatz

Shownotes

Streicheleinheiten da, Knurren dort - wenn Bello und Co. mit ins Büro dürfen, ist ziemlich was los. Die Thematik, ob Haustiere mit ins Büro dürfen, polarisiert ziemlich. Manche wollen den Vierbeiner immer an ihrer Seite haben, andere fühlen sich durch die Geräuschs- und Geruchsbelästigung gestört, haben Allergien oder schlichtweg Angst vor Tieren. Dass unter anderem nicht jeder Arbeitsplatz - zum Beispiel Unternehmen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden - für das Mitbringen von Tieren geeignet ist, welche Anforderungen und Regelungen des Tierschutzes gelten, und ob 'einmal erlaubt, immer erlaubt' für einen Arbeitgeber gilt, besprechen VBU-Rechtsanwältin Sandra Hedke und Verbandsingenieur Achim Dahm in unserer neuen Podcastfolge.

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00:00:00: Fakten einfach erklärt. Der Podcast der VBU geht spannenden Themen aus Arbeitsrecht,

00:00:20: Personalmanagement und Arbeitswirtschaft auf den Grund.

00:00:23: Meine Damen und Herren, wir begrüßen Sie recht herzlich zu unserer neuen Podcast-Folge,

00:00:31: in der es um Fragen rund um Haustiere am Arbeitsplatz geht. Die Thematik, worauf zu

00:00:37: achten ist, wenn ja Bello und Co. mit ins Büro kommen, wollen wir in unserem Podcast näher beleuchten.

00:00:43: Mein Name ist Achim Darm. Ich arbeite bei der VBU in der Abteilung Arbeitswirtschaft

00:00:49: als Verbandsingenieur. Mit meiner Kollegin beraten wir zu Themen wie Arbeitszeitgestaltung,

00:00:55: Endgeldgestaltung, Arbeits- und Betriebsorganisation und zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz.

00:01:01: Verstärkung habe ich durch Frau Hedke, Syndikus Rechtsanwältin aus unserer Rechtsabteilung.

00:01:07: Frau Hedke wird für uns das Ganze rechtlich bewerten. Frau Hedke, ich glaube, wir sind für das

00:01:12: Thema als neutrale Beobachter und Bewerter bestens geeignet, weil wir selbst ja keine Haustiere haben,

00:01:19: aber uns ansonsten als ganz Tierliebe zeichnen würden. Kann man das so stehen lassen, Frau Hedke?

00:01:24: Ja, Herr Darm, das würde ich auch so sagen. Es gab in meiner Vergangenheit den Wellensittich-Nickey

00:01:33: aus meiner Jugendzeit. Wie gesagt, den habe ich gehegt und gepflegt und ich würde mich schon als

00:01:39: Tierliebe zeichnen. Ja, wir haben uns mal umgehört. Das Thema Haustiere am Arbeitsplatz polarisiert

00:01:45: in der Belegschaft. Warum ist das eigentlich so? Also, das hat vermutlich mit der Vermischung von

00:01:51: beruflichen Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz und dem privaten Bereich, nämlich dem Halten eines

00:01:57: Haustiers zu tun. Jeder hat da seine eigene Meinung zu Haustieren am Arbeitsplatz, die nicht immer

00:02:04: die gleiche Meinung sein muss. Triff zum Beispiel ein Tierfreund oder eine Tierfreundin auf einen

00:02:09: absoluten Tier-H-Allergiker, dann ist doch die Diskussion über den Verbleib des Tiers im Büro

00:02:15: schon vorprogrammiert. Man muss aber zunächst mal sagen, dass nicht jeder Arbeitsplatz für die

00:02:21: Mitnahme eines Haustiers geeignet ist, oder? Ja, genau. Man muss erst mal auf den Arbeitsplatz

00:02:27: selbst gucken, in Produktionsbetrieben für Lebensmittel oder ähnliche infektionsgefährdeten

00:02:32: Produkte und Laboren dürfte die Haltung von Haustieren unzulässig sein. Dann kommt es aber

00:02:38: doch, Frau Hedke, auch auf das Haustier selbst an, das damit genommen werden will, oder nicht? Also,

00:02:44: ja, man muss sich die räumlichen Bedingungen im Büro ansehen. Ist es ein Einzelbüro oder

00:02:50: ein Großraumbüro? Wie viel Platz hätte das Tier dort für seinen Aufenthalt? Lässt sich das mit

00:02:56: dem Tierschutz überhaupt vereinbaren? Gibt es da eigentlich Regelungen, die die Halter zu beachten

00:03:02: haben, Herr Damm? Ja, Anforderungen des Tierschutzes sind natürlich einzuhalten. Insbesondere gilt das

00:03:08: für die Tierschutz- und Hundeverordnung. Wer diese Vorgaben nicht erfüllt, darf der Halter das Tier

00:03:15: gar nicht mitbringen. Was ist denn mit den Anforderungen für die anderen Mitarbeiter? Muss

00:03:20: ich als Arbeitgeber nicht auch darauf achten, was das Tier im Büro dann für die anderen Kollegen

00:03:26: bedeutet? Da kommt dann Herr Damm auf den Plan, der vermutlich mit der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung

00:03:33: um die Ecke kommt, oder Herr Damm? Ja, ganz genau. Die Grundlage, ob sich Haustiere am Arbeitsplatz

00:03:39: aufhalten dürfen, ist natürlich die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist ja auch

00:03:44: grundsätzlich ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ist ja gemäß

00:03:50: Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Er hat durch eine Beurteilung,

00:03:56: der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche

00:04:01: Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ervorleucht sind. Also muss der Arbeitgeber

00:04:07: im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und diese auch beurteilen.

00:04:12: Er muss zum Beispiel eine Risiko-Beurteilung durchführen. Dann muss er konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen

00:04:18: festlegen, diese Maßnahmen natürlich durchführen und auch gemäß Arbeitsschutzgesetz eine Wirksamkeitskontrolle

00:04:25: durchführen. Nebenbei bemerkt, in einigen Gefährdungsbeurteilungen fehlt diese Wirksamkeitskontrolle

00:04:31: die ja wie gesagt im Arbeitsschutzgesetz verankert ist und das ist ein Muss. Gegen den Aufenthalt

00:04:39: von Haustieren am Arbeitsplatz sprechen ja verschiedene Gründe. Das können zum Beispiel

00:04:43: hygienische Gründe sein, zum Beispiel vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheiten,

00:04:49: wie zum Beispiel Allergien der Beschäftigten, unter anderem Tierhaar-Allergien. Da sollte man

00:04:54: natürlich dann auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin mit ins

00:05:00: Brot holen. Gegen den Aufenthalt von Haustieren am Arbeitsplatz spricht dann auch zum Beispiel

00:05:05: eine Geruchs- oder Geräuschbelästigung durch die Tiere und dagegen spricht auch, wenn die

00:05:10: Tiere nicht gesund sind, dann dürfen sie natürlich nicht mitgebracht werden. Was auch nicht zu

00:05:15: vernachlässigen ist, sind die Ängste der Beschäftigten, also das Thema psychische Belastungen und auch

00:05:22: auffälliges und aggressives Verhalten der Tiere. Da sollte man darauf achten und dann dürfen die

00:05:27: Tiere auch nicht mit an den Arbeitsplatz genommen werden. Unfallgefahr besteht natürlich auch,

00:05:32: wenn Haustiere sich am Arbeitsplatz befinden. Man kann gegebenenfalls über die Haustiere

00:05:36: stolpern oder man ist abgelenkt durch die Tiere. Eine wichtige Frage stellt auch meine Damen und

00:05:43: Herren der Versicherungsschutz dar. Kommt es durch das Haustier am Arbeitsplatz zu einem Unfall,

00:05:47: handelt sich grundsätzlich um eine Einzelfallprüfung. Verbindliche Regelungen, ob das mitbringen von

00:05:53: Haustierern am Arbeitsplatz unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen,

00:05:57: gibt es nicht. Es ist wie gesagt eine Einzelfallprüfung. Wichtig ist auch, dass wenn die Büroräume

00:06:03: angemietet sind, dann muss man sich das Einverständnis des Vermieters einholen. Was auch

00:06:10: bedacht werden sollte, ich finde das ganz wichtig, ob der Bürohund Auswirkungen auf das Erscheinungsbild

00:06:16: des Betriebes hat. Stellen sich vor der Kunde, besucht das Unternehmen und was denkt er, wenn er

00:06:21: Bello und Co. im Unternehmen sieht. Frau Hedke, gibt es einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ich

00:06:29: ein Haustier an den Arbeitsplatz mitnehmen darf? Nein, einen solchen Anspruch gibt es grundsätzlich

00:06:36: nicht. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist solch ein Anspruch denkbar. Zum Beispiel, wenn es sich um

00:06:43: einen blinden Hund handelt, ohne den ein sehbehinderte Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz nicht zurecht

00:06:49: kommen würde. Das heißt also, wenn ich als Arbeitgeber von einem Mitarbeiter, der seinen Haustier mit ins

00:06:55: nehmen möchte, um Erlaubnis gebeten werde, muss ich die Erlaubnis nicht erteilen? Bin

00:07:00: ich da in meiner Entscheidung völlig frei vor Hetke?

00:07:02: Klares Jein! Vom Grundsatz her bin ich in meiner Entscheidung als Arbeitgeber frei, ob ein Haustier

00:07:09: mitgebracht werden darf oder nicht. Gebunden bin ich allerdings dann mit meiner Entscheidung,

00:07:14: wenn ich zuvor bereits anderen Kollegen die Mitnahme von Tieren gestattet hatte. Dann

00:07:18: muss man schauen, ob sich der nun ebenfalls anfragende Kollege auf einen Anspruch aus

00:07:24: dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen kann. Dann werde ich ihm das auch

00:07:29: erlauben müssen. Es sei denn, ich habe einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung,

00:07:34: der gegen das Mitbringen des Tieres spricht. Was können das denn für Gründe sein? Zum Beispiel,

00:07:39: dass die Arbeitsbedingungen des anfragenden Kollegen das nicht zulassen. Wenn der Arbeitsplatz

00:07:45: zum Beispiel in der Produktion liegt, in der bestimmte Sicherheitsbestimmung an den Maschinen

00:07:50: einzuhalten sind oder zum Beispiel im Labor oder in der Lebensmittelherstellung besondere

00:07:57: Hygienebestimmungen erforderlich sind. Oder auch, wenn das Tier zu groß ist oder vom Wesen her

00:08:03: verhaltensauffällig gegenüber anderen Menschen reagiert. Wenn ich mich als Arbeitgeber entscheide,

00:08:09: dass ich das mitbringen von Haustieren erlaube, kann ich dann auch klare Regeln festlegen? Was

00:08:17: kann ich dann vorgeben als Arbeitgeber, Herr Darm? Ja, es ist wichtig, dass man klare Regeln

00:08:22: vorgibt. Zum Beispiel müssen alle Beschäftigten in den jeweiligen Erteilungen natürlich darüber

00:08:28: informiert werden, dass ich Büro, Hunde beziehungsweise Büro-Tiere mitbringe. Es sollte auch eine

00:08:33: Vorgabe geben, dass zum Beispiel ein Hund eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf und

00:08:40: es sollte auch festgelegt werden, dass der Bürohund einen festen Platz hat. Wichtig ist auch die

00:08:48: Vorgabe, dass die Tiere geimpft sein müssen. Und wichtig ist auch, dass die Mitnahme eines Haustieres

00:08:54: an den Arbeitsplatz vom Arbeitgeber nur erlaubt werden sollte, wenn eine Hundehalter Haftpflicht

00:09:00: Versicherung abgeschlossen wurde, die Personensach und sonstige Vermögensschäden abdeckt. Auch

00:09:06: dass Gassigenen und Spielzeiten sollten außerhalb der bezahlten Arbeitszeiten stattfinden. Und es

00:09:13: ist natürlich für Tiere, sind bestimmte Räumlichkeiten und Bereiche Tabu, wie zum Beispiel Teeküchen,

00:09:19: Kantinen, Toiletten, Serverräume und Lager. Wie ist das eigentlich, Frau Hedke, wenn ich als

00:09:26: Arbeitgeber einmal die Erlaubnis erteilt habe, dass die Tiere ins Büro mitgebracht werden können?

00:09:31: Bleibe ich daran auf Dauer gebunden oder gibt es die Möglichkeit, die Erlaubnis nachträglich

00:09:37: wieder aufzuheben? Also nein, ich bin nicht dauerhaft gebunden und ja, es gibt die Möglichkeit die

00:09:43: Erlaubnis wieder zu versagen. Ich brauche dafür allerdings einen sogenannten sachlichen Grund.

00:09:49: Der kann zum Beispiel darin liegen, dass das Tier zu laut ist und die Kommunikation zwischen den

00:09:55: Kollegen oder mit den Kunden stört. Aggressives Verhalten gegenüber den Kollegen zeigt oder

00:10:01: sich Kollegen durch den Geruch oder das Verhalten des Tieres gestört fühlen. Da reicht es für den

00:10:07: Verbleib des Tieres wahrscheinlich nicht aus, wenn gesagt wird, der tut doch nichts, der will doch

00:10:12: nur spielen oder, Frau Hedke? Nein, also das reicht nicht. Ich kann als Arbeitgeber die Erlaubnis mit

00:10:18: Ausübung des Direktionsrechts auch dann wiederrufen. Dafür muss das sogenannte billige Ermessen

00:10:25: beachtet werden. Das heißt, ich brauche einen sachlichen Grund für meine Entscheidung und auch

00:10:31: die Interessen des Mitarbeiters müssen dabei beachtet werden. Es ist aber so, dass ein nachträgliches

00:10:37: Verbot insbesondere dann zulässig sein wird, wenn der Hund oder das Tier die betrieblichen

00:10:43: Abläufe stört oder sich einzelne Mitarbeiter vor dem Hund fürchten. Auf die objektive

00:10:49: Gefährlichkeit des Tieres kommt es dabei nicht an, denn die Fürsorgepflicht gegenüber den anderen

00:10:55: Mitarbeitern verlangt ist, dass ihnen ein angstfreier Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Das

00:11:03: gleiche gilt dann auch für eine Hundeallergie oder Tierallergie von Kollegen, Beeinträchtigungen

00:11:11: durch Gerüche oder Verunreinigungen oder auch Lautstarkenwellen, fehlender, wie sie eben sagten,

00:11:18: Hundehaftpflichtversicherung, wenn Firmemeigentum vom Hund beschädigt wird. Das nachträgliche

00:11:25: Verbot per Direktionsrecht ist auch bereits von mehreren Arbeitsgerichten so bestätigt worden.

00:11:31: Einmal für den dreiballigen Hund Kaja, da hatte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der

00:11:37: Entscheidung im März 2014 entschieden, dass per Arbeitgeberseitigem Weisungsrecht die Jahre zu

00:11:45: vorgestattete Mitnahme des Hundes wieder verboten werden konnte, als der Hund die

00:11:50: betrieblichen Abläufe störte und von einigen Kollegen als Bedrohung empfunden wurde. Auch

00:11:56: dem Hund Lory ging es so. Nach sechs Jahren durfte der Arbeitgeber- per Arbeitgeberseitigem

00:12:02: Direktionsrecht wieder versagen, den Hund am Arbeitsplatz zu halten. Laut Arbeitsvertrag war

00:12:08: das Mitbringen von Tieren nicht erlaubt. Eine Duldung, auch selbst jahrelang, war keine Erlaubnis,

00:12:15: sodass die LRG-Richter im April 2025 das Arbeitgeberseitige Verbot von Lory bestätigten und

00:12:24: die Parteien mit Vergleich nur noch eine kurze Verbleibezeit für Lory als Übergang vereinbarten.

00:12:30: Und genauso entschied auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im September 22. Der Arbeitgeber

00:12:37: hatte zunächst der Mitarbeiterin die Mitnahme eines Hundes erlaubt. Als sich andere Mitarbeiter

00:12:43: durch das Bällen- und Knurren des Hundes bedroht fühlten und die Betriebsabläufe

00:12:47: dadurch nachhaltig gestört wurden, durfte die Erlaubnis wieder aufgehoben werden. Man sieht,

00:12:53: Herr Darm, es wird vor Gerichten sogar durch mehrere Instanzen um das Mitbringen von Tieren

00:12:58: gestritten. Ja, meine Damen und Herren, spannend, was Hund Lory und was Hund Kai für Arbeitsgerichtsprozesse

00:13:06: ausgelöst haben. So, damit beenden wir unseren Podcast und danken ihn fürs Zuhören. Wir hoffen,

00:13:13: dass Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz rundherum wohlfühlen mit oder ohne Tiere.

00:13:19: Sie sind neugierig geworden und möchten mehr über die Leistungen der VBU erfahren? Dann

00:13:24: besuchen Sie uns einfach auf www.vbu-net.de. Hier finden Sie alle Informationen zu unseren

00:13:33: umfangreichen Angeboten und die richtigen Ansprechpartner für Sie. Vielen Dank fürs

00:13:38: Zuhören und bis zur nächsten Folge.