12. Bello & Co. - Haustiere am Arbeitsplatz
Shownotes
Streicheleinheiten da, Knurren dort - wenn Bello und Co. mit ins Büro dürfen, ist ziemlich was los. Die Thematik, ob Haustiere mit ins Büro dürfen, polarisiert ziemlich. Manche wollen den Vierbeiner immer an ihrer Seite haben, andere fühlen sich durch die Geräuschs- und Geruchsbelästigung gestört, haben Allergien oder schlichtweg Angst vor Tieren. Dass unter anderem nicht jeder Arbeitsplatz - zum Beispiel Unternehmen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden - für das Mitbringen von Tieren geeignet ist, welche Anforderungen und Regelungen des Tierschutzes gelten, und ob 'einmal erlaubt, immer erlaubt' für einen Arbeitgeber gilt, besprechen VBU-Rechtsanwältin Sandra Hedke und Verbandsingenieur Achim Dahm in unserer neuen Podcastfolge.
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00:00:00: Fakten einfach erklärt. Der Podcast der VBU geht spannenden Themen aus Arbeitsrecht,
00:00:20: Personalmanagement und Arbeitswirtschaft auf den Grund.
00:00:23: Meine Damen und Herren, wir begrüßen Sie recht herzlich zu unserer neuen Podcast-Folge,
00:00:31: in der es um Fragen rund um Haustiere am Arbeitsplatz geht. Die Thematik, worauf zu
00:00:37: achten ist, wenn ja Bello und Co. mit ins Büro kommen, wollen wir in unserem Podcast näher beleuchten.
00:00:43: Mein Name ist Achim Darm. Ich arbeite bei der VBU in der Abteilung Arbeitswirtschaft
00:00:49: als Verbandsingenieur. Mit meiner Kollegin beraten wir zu Themen wie Arbeitszeitgestaltung,
00:00:55: Endgeldgestaltung, Arbeits- und Betriebsorganisation und zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz.
00:01:01: Verstärkung habe ich durch Frau Hedke, Syndikus Rechtsanwältin aus unserer Rechtsabteilung.
00:01:07: Frau Hedke wird für uns das Ganze rechtlich bewerten. Frau Hedke, ich glaube, wir sind für das
00:01:12: Thema als neutrale Beobachter und Bewerter bestens geeignet, weil wir selbst ja keine Haustiere haben,
00:01:19: aber uns ansonsten als ganz Tierliebe zeichnen würden. Kann man das so stehen lassen, Frau Hedke?
00:01:24: Ja, Herr Darm, das würde ich auch so sagen. Es gab in meiner Vergangenheit den Wellensittich-Nickey
00:01:33: aus meiner Jugendzeit. Wie gesagt, den habe ich gehegt und gepflegt und ich würde mich schon als
00:01:39: Tierliebe zeichnen. Ja, wir haben uns mal umgehört. Das Thema Haustiere am Arbeitsplatz polarisiert
00:01:45: in der Belegschaft. Warum ist das eigentlich so? Also, das hat vermutlich mit der Vermischung von
00:01:51: beruflichen Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz und dem privaten Bereich, nämlich dem Halten eines
00:01:57: Haustiers zu tun. Jeder hat da seine eigene Meinung zu Haustieren am Arbeitsplatz, die nicht immer
00:02:04: die gleiche Meinung sein muss. Triff zum Beispiel ein Tierfreund oder eine Tierfreundin auf einen
00:02:09: absoluten Tier-H-Allergiker, dann ist doch die Diskussion über den Verbleib des Tiers im Büro
00:02:15: schon vorprogrammiert. Man muss aber zunächst mal sagen, dass nicht jeder Arbeitsplatz für die
00:02:21: Mitnahme eines Haustiers geeignet ist, oder? Ja, genau. Man muss erst mal auf den Arbeitsplatz
00:02:27: selbst gucken, in Produktionsbetrieben für Lebensmittel oder ähnliche infektionsgefährdeten
00:02:32: Produkte und Laboren dürfte die Haltung von Haustieren unzulässig sein. Dann kommt es aber
00:02:38: doch, Frau Hedke, auch auf das Haustier selbst an, das damit genommen werden will, oder nicht? Also,
00:02:44: ja, man muss sich die räumlichen Bedingungen im Büro ansehen. Ist es ein Einzelbüro oder
00:02:50: ein Großraumbüro? Wie viel Platz hätte das Tier dort für seinen Aufenthalt? Lässt sich das mit
00:02:56: dem Tierschutz überhaupt vereinbaren? Gibt es da eigentlich Regelungen, die die Halter zu beachten
00:03:02: haben, Herr Damm? Ja, Anforderungen des Tierschutzes sind natürlich einzuhalten. Insbesondere gilt das
00:03:08: für die Tierschutz- und Hundeverordnung. Wer diese Vorgaben nicht erfüllt, darf der Halter das Tier
00:03:15: gar nicht mitbringen. Was ist denn mit den Anforderungen für die anderen Mitarbeiter? Muss
00:03:20: ich als Arbeitgeber nicht auch darauf achten, was das Tier im Büro dann für die anderen Kollegen
00:03:26: bedeutet? Da kommt dann Herr Damm auf den Plan, der vermutlich mit der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
00:03:33: um die Ecke kommt, oder Herr Damm? Ja, ganz genau. Die Grundlage, ob sich Haustiere am Arbeitsplatz
00:03:39: aufhalten dürfen, ist natürlich die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist ja auch
00:03:44: grundsätzlich ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ist ja gemäß
00:03:50: Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Er hat durch eine Beurteilung,
00:03:56: der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche
00:04:01: Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ervorleucht sind. Also muss der Arbeitgeber
00:04:07: im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und diese auch beurteilen.
00:04:12: Er muss zum Beispiel eine Risiko-Beurteilung durchführen. Dann muss er konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen
00:04:18: festlegen, diese Maßnahmen natürlich durchführen und auch gemäß Arbeitsschutzgesetz eine Wirksamkeitskontrolle
00:04:25: durchführen. Nebenbei bemerkt, in einigen Gefährdungsbeurteilungen fehlt diese Wirksamkeitskontrolle
00:04:31: die ja wie gesagt im Arbeitsschutzgesetz verankert ist und das ist ein Muss. Gegen den Aufenthalt
00:04:39: von Haustieren am Arbeitsplatz sprechen ja verschiedene Gründe. Das können zum Beispiel
00:04:43: hygienische Gründe sein, zum Beispiel vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheiten,
00:04:49: wie zum Beispiel Allergien der Beschäftigten, unter anderem Tierhaar-Allergien. Da sollte man
00:04:54: natürlich dann auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin mit ins
00:05:00: Brot holen. Gegen den Aufenthalt von Haustieren am Arbeitsplatz spricht dann auch zum Beispiel
00:05:05: eine Geruchs- oder Geräuschbelästigung durch die Tiere und dagegen spricht auch, wenn die
00:05:10: Tiere nicht gesund sind, dann dürfen sie natürlich nicht mitgebracht werden. Was auch nicht zu
00:05:15: vernachlässigen ist, sind die Ängste der Beschäftigten, also das Thema psychische Belastungen und auch
00:05:22: auffälliges und aggressives Verhalten der Tiere. Da sollte man darauf achten und dann dürfen die
00:05:27: Tiere auch nicht mit an den Arbeitsplatz genommen werden. Unfallgefahr besteht natürlich auch,
00:05:32: wenn Haustiere sich am Arbeitsplatz befinden. Man kann gegebenenfalls über die Haustiere
00:05:36: stolpern oder man ist abgelenkt durch die Tiere. Eine wichtige Frage stellt auch meine Damen und
00:05:43: Herren der Versicherungsschutz dar. Kommt es durch das Haustier am Arbeitsplatz zu einem Unfall,
00:05:47: handelt sich grundsätzlich um eine Einzelfallprüfung. Verbindliche Regelungen, ob das mitbringen von
00:05:53: Haustierern am Arbeitsplatz unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen,
00:05:57: gibt es nicht. Es ist wie gesagt eine Einzelfallprüfung. Wichtig ist auch, dass wenn die Büroräume
00:06:03: angemietet sind, dann muss man sich das Einverständnis des Vermieters einholen. Was auch
00:06:10: bedacht werden sollte, ich finde das ganz wichtig, ob der Bürohund Auswirkungen auf das Erscheinungsbild
00:06:16: des Betriebes hat. Stellen sich vor der Kunde, besucht das Unternehmen und was denkt er, wenn er
00:06:21: Bello und Co. im Unternehmen sieht. Frau Hedke, gibt es einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ich
00:06:29: ein Haustier an den Arbeitsplatz mitnehmen darf? Nein, einen solchen Anspruch gibt es grundsätzlich
00:06:36: nicht. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist solch ein Anspruch denkbar. Zum Beispiel, wenn es sich um
00:06:43: einen blinden Hund handelt, ohne den ein sehbehinderte Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz nicht zurecht
00:06:49: kommen würde. Das heißt also, wenn ich als Arbeitgeber von einem Mitarbeiter, der seinen Haustier mit ins
00:06:55: nehmen möchte, um Erlaubnis gebeten werde, muss ich die Erlaubnis nicht erteilen? Bin
00:07:00: ich da in meiner Entscheidung völlig frei vor Hetke?
00:07:02: Klares Jein! Vom Grundsatz her bin ich in meiner Entscheidung als Arbeitgeber frei, ob ein Haustier
00:07:09: mitgebracht werden darf oder nicht. Gebunden bin ich allerdings dann mit meiner Entscheidung,
00:07:14: wenn ich zuvor bereits anderen Kollegen die Mitnahme von Tieren gestattet hatte. Dann
00:07:18: muss man schauen, ob sich der nun ebenfalls anfragende Kollege auf einen Anspruch aus
00:07:24: dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen kann. Dann werde ich ihm das auch
00:07:29: erlauben müssen. Es sei denn, ich habe einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung,
00:07:34: der gegen das Mitbringen des Tieres spricht. Was können das denn für Gründe sein? Zum Beispiel,
00:07:39: dass die Arbeitsbedingungen des anfragenden Kollegen das nicht zulassen. Wenn der Arbeitsplatz
00:07:45: zum Beispiel in der Produktion liegt, in der bestimmte Sicherheitsbestimmung an den Maschinen
00:07:50: einzuhalten sind oder zum Beispiel im Labor oder in der Lebensmittelherstellung besondere
00:07:57: Hygienebestimmungen erforderlich sind. Oder auch, wenn das Tier zu groß ist oder vom Wesen her
00:08:03: verhaltensauffällig gegenüber anderen Menschen reagiert. Wenn ich mich als Arbeitgeber entscheide,
00:08:09: dass ich das mitbringen von Haustieren erlaube, kann ich dann auch klare Regeln festlegen? Was
00:08:17: kann ich dann vorgeben als Arbeitgeber, Herr Darm? Ja, es ist wichtig, dass man klare Regeln
00:08:22: vorgibt. Zum Beispiel müssen alle Beschäftigten in den jeweiligen Erteilungen natürlich darüber
00:08:28: informiert werden, dass ich Büro, Hunde beziehungsweise Büro-Tiere mitbringe. Es sollte auch eine
00:08:33: Vorgabe geben, dass zum Beispiel ein Hund eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf und
00:08:40: es sollte auch festgelegt werden, dass der Bürohund einen festen Platz hat. Wichtig ist auch die
00:08:48: Vorgabe, dass die Tiere geimpft sein müssen. Und wichtig ist auch, dass die Mitnahme eines Haustieres
00:08:54: an den Arbeitsplatz vom Arbeitgeber nur erlaubt werden sollte, wenn eine Hundehalter Haftpflicht
00:09:00: Versicherung abgeschlossen wurde, die Personensach und sonstige Vermögensschäden abdeckt. Auch
00:09:06: dass Gassigenen und Spielzeiten sollten außerhalb der bezahlten Arbeitszeiten stattfinden. Und es
00:09:13: ist natürlich für Tiere, sind bestimmte Räumlichkeiten und Bereiche Tabu, wie zum Beispiel Teeküchen,
00:09:19: Kantinen, Toiletten, Serverräume und Lager. Wie ist das eigentlich, Frau Hedke, wenn ich als
00:09:26: Arbeitgeber einmal die Erlaubnis erteilt habe, dass die Tiere ins Büro mitgebracht werden können?
00:09:31: Bleibe ich daran auf Dauer gebunden oder gibt es die Möglichkeit, die Erlaubnis nachträglich
00:09:37: wieder aufzuheben? Also nein, ich bin nicht dauerhaft gebunden und ja, es gibt die Möglichkeit die
00:09:43: Erlaubnis wieder zu versagen. Ich brauche dafür allerdings einen sogenannten sachlichen Grund.
00:09:49: Der kann zum Beispiel darin liegen, dass das Tier zu laut ist und die Kommunikation zwischen den
00:09:55: Kollegen oder mit den Kunden stört. Aggressives Verhalten gegenüber den Kollegen zeigt oder
00:10:01: sich Kollegen durch den Geruch oder das Verhalten des Tieres gestört fühlen. Da reicht es für den
00:10:07: Verbleib des Tieres wahrscheinlich nicht aus, wenn gesagt wird, der tut doch nichts, der will doch
00:10:12: nur spielen oder, Frau Hedke? Nein, also das reicht nicht. Ich kann als Arbeitgeber die Erlaubnis mit
00:10:18: Ausübung des Direktionsrechts auch dann wiederrufen. Dafür muss das sogenannte billige Ermessen
00:10:25: beachtet werden. Das heißt, ich brauche einen sachlichen Grund für meine Entscheidung und auch
00:10:31: die Interessen des Mitarbeiters müssen dabei beachtet werden. Es ist aber so, dass ein nachträgliches
00:10:37: Verbot insbesondere dann zulässig sein wird, wenn der Hund oder das Tier die betrieblichen
00:10:43: Abläufe stört oder sich einzelne Mitarbeiter vor dem Hund fürchten. Auf die objektive
00:10:49: Gefährlichkeit des Tieres kommt es dabei nicht an, denn die Fürsorgepflicht gegenüber den anderen
00:10:55: Mitarbeitern verlangt ist, dass ihnen ein angstfreier Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Das
00:11:03: gleiche gilt dann auch für eine Hundeallergie oder Tierallergie von Kollegen, Beeinträchtigungen
00:11:11: durch Gerüche oder Verunreinigungen oder auch Lautstarkenwellen, fehlender, wie sie eben sagten,
00:11:18: Hundehaftpflichtversicherung, wenn Firmemeigentum vom Hund beschädigt wird. Das nachträgliche
00:11:25: Verbot per Direktionsrecht ist auch bereits von mehreren Arbeitsgerichten so bestätigt worden.
00:11:31: Einmal für den dreiballigen Hund Kaja, da hatte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in der
00:11:37: Entscheidung im März 2014 entschieden, dass per Arbeitgeberseitigem Weisungsrecht die Jahre zu
00:11:45: vorgestattete Mitnahme des Hundes wieder verboten werden konnte, als der Hund die
00:11:50: betrieblichen Abläufe störte und von einigen Kollegen als Bedrohung empfunden wurde. Auch
00:11:56: dem Hund Lory ging es so. Nach sechs Jahren durfte der Arbeitgeber- per Arbeitgeberseitigem
00:12:02: Direktionsrecht wieder versagen, den Hund am Arbeitsplatz zu halten. Laut Arbeitsvertrag war
00:12:08: das Mitbringen von Tieren nicht erlaubt. Eine Duldung, auch selbst jahrelang, war keine Erlaubnis,
00:12:15: sodass die LRG-Richter im April 2025 das Arbeitgeberseitige Verbot von Lory bestätigten und
00:12:24: die Parteien mit Vergleich nur noch eine kurze Verbleibezeit für Lory als Übergang vereinbarten.
00:12:30: Und genauso entschied auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im September 22. Der Arbeitgeber
00:12:37: hatte zunächst der Mitarbeiterin die Mitnahme eines Hundes erlaubt. Als sich andere Mitarbeiter
00:12:43: durch das Bällen- und Knurren des Hundes bedroht fühlten und die Betriebsabläufe
00:12:47: dadurch nachhaltig gestört wurden, durfte die Erlaubnis wieder aufgehoben werden. Man sieht,
00:12:53: Herr Darm, es wird vor Gerichten sogar durch mehrere Instanzen um das Mitbringen von Tieren
00:12:58: gestritten. Ja, meine Damen und Herren, spannend, was Hund Lory und was Hund Kai für Arbeitsgerichtsprozesse
00:13:06: ausgelöst haben. So, damit beenden wir unseren Podcast und danken ihn fürs Zuhören. Wir hoffen,
00:13:13: dass Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz rundherum wohlfühlen mit oder ohne Tiere.
00:13:19: Sie sind neugierig geworden und möchten mehr über die Leistungen der VBU erfahren? Dann
00:13:24: besuchen Sie uns einfach auf www.vbu-net.de. Hier finden Sie alle Informationen zu unseren
00:13:33: umfangreichen Angeboten und die richtigen Ansprechpartner für Sie. Vielen Dank fürs
00:13:38: Zuhören und bis zur nächsten Folge.