Aktivrente – Instrument gegen den Fachkräftemangel

Shownotes

Arbeiten und trotzdem Rente beziehen – wie soll das funktionieren? In dieser Folge werfen Assessor Michael Schwunk und Rechtsanwalt (SyndRA) Stefan Hinz einen Blick auf das Konzept Aktivrente und erläutern kompakt und praxisorientiert, was hinter dem Konzept steckt und warum es gerade für Unternehmen interessant sein kann. Im Fokus stehen die Vorteile für Arbeitgeber: erfahrene Fachkräfte länger halten und Mitarbeitermangel entgegenwirken. Wir sprechen auch über die Risiken und Stolpersteine - von Kostenfragen bis hin zu rechtlichen Unsicherheiten. Kompakt – verständlich - praxisorientiert - immer für Sie da.

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00:00:09: VBU

00:00:09: to Go, der Podcast

00:00:11: für Arbeitgeber.

00:00:15: Fakten einfach erklärt!

00:00:17: Der Podcast

00:00:18: der VBU geht spannenden Themen aus Arbeitsrecht, Personalmanagement und Arbeitswirtschaft auf den Grund.

00:00:27: Herzlich willkommen zu unserem neuen Podcast.

00:00:29: Aktiv-Rente Instrument gegen den Fachkräftemangel.

00:00:32: Sie ist zum ersten, ersten, sechstens mal in die Kraft getreten.

00:00:35: Mein Name ist Michael Spunk ich bin Geschäftsführer der Vereinigung Bergische Unternehmerverbände Und ich freue mich das Herr Hinz Experte in diesem Thema aus unserer Rechtsabteilung hierzu zu einigen Fragestellungen Antwort geben kann.

00:00:50: In zweitausend Euro kann man ja jetzt steuerfreien Zuverdienen, für wen gilt das Ganze denn?

00:00:55: Wer kann die aktiv nutzen?

00:00:57: Ja auch nochmal meinerseits guten Tag.

00:00:59: herzlich willkommen Stefan Hinz.

00:01:01: rechtsanwalt Sündikus rechtsanwalte.

00:01:02: Rechtsabteilung der VBU.

00:01:04: wer kann die aktive Rente nutzen?

00:01:07: Menschen beschäftigte die die Regelaltersgrenze überschritten haben.

00:01:11: Das ist die Zielgruppe.

00:01:13: Seit dem ersten, ersten, sechsundzwanzig – Sie haben es gesagt – ist das scharf geschaltet worden?

00:01:18: Man wird sich also den Geburtsjahrgang der Mitarbeiter anschauen, also Voraussetzungen, Regelaltersgrenze überschritten und dann hat man die Möglichkeit monatlich bis zu zweitausend Euro steuerfrei hinzuverdienen zu können.

00:01:30: Wer kann die Aktifrente nicht nutzen?

00:01:34: Es wird auf die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer nur begrenzt.

00:01:37: Das heißt selbstständige Freiberufler Beamte und aber auch Minijobber können davon keinen Gebrauch machen.

00:01:45: Also es ist eine weitere wichtige Voraussetzung, dass man sozialversicherungspflichtige Einnahmen

00:01:50: hat.".

00:01:51: Ist

00:01:51: das denn ein Jahresbetracht oder wird das monatlich teuer freigerechnet?

00:01:55: Und wie läuft das mit den

00:01:56: Sozialversicherungsbeiträgen?".

00:01:58: Es wird auf den monatlichen Betrag ankommen, das heißt wer monatlich diese Freibeträge von bis zu zweitausend Euro nicht ausnutzt.

00:02:06: Das kann da nicht in den Folgemonat übertragen werden.

00:02:09: also es ist eine monatliche Betrachtung.

00:02:11: Bis zu zwei tausend euro.

00:02:12: wir hatten gesagt es ist Lohnsteuer frei aber es ist nicht sozialversicherungsfrei.

00:02:18: Hat ja gerade auch schon gesagt dass letztlich nur die von der Aktivrente profitieren können, die sozialversicherungspflichtig tätig sind.

00:02:26: Auf diese zweitausend Euro sind Beiträge zu entrichten, zur Kranken- und Pflegeversicherung.

00:02:32: Und der Arbeitgeber muss auch die Arbeitgebergbeiträge entrichten für die Renten- und Arbeitslosenversicherungen.

00:02:38: Da ist ja der Regelaltersrentener von der Renten-, und Arbeitslosenversicherung was seine Beiträge angeht befreit.

00:02:46: aber der Arbeitnehmer kann seinerseits auch freiwillig weiter Rentenbeiträge seinerseits entrichten.

00:02:52: Die Steuerfreiheit, die es jetzt gewährleistet für laufende und einmalige Einnahmen oder gibt es da auch noch Ausnahmen?

00:02:58: Die Steuerfreiheit auf diese zweitausend Euro gilt für lauffende und einmalige Einnahme aus nicht selbstständiger Arbeit.

00:03:05: Was aber ausgeschlossen ist, sind zum Beispiel Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen.

00:03:11: die sind nicht lohnsteuerfrei und auch laufenden Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung inklusive etwa Sonderzahlungen wären nicht lohnteuerfrei.

00:03:21: Man muss auch aufpassen bei Abfindungszahlungen, die man an Regelaltersrenten vielleicht entrichtet.

00:03:27: Aufgrund Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

00:03:30: Wenn das noch Zeiträume betrifft aus einem Arbeitsverhältnis vor dem ersten, erst in den Ersten im Jahr ist auch die Abfindung nicht lohnsteuerfrei.

00:03:41: Wenn ich Mitarbeiter in der Lohnsteuerklasse VI habe, gibt es da Besonderheiten?

00:03:45: oder wie gehe ich davor?

00:03:47: Ja bei Lohnstein Klasse VI muss man aufpassen.

00:03:50: Wenn da der Mitarbeiter eben mehrere Arbeits- und Dienstverhältnisse hat dann kann er nur für ein... Dienstverhältnis von dieser Lohnsteuerfreiheit Gebrauch machen.

00:04:00: Das heißt, er muss dem Arbeitgeber versichern, dass er eben nicht in einem weiteren Arbeits- oder Dienst Verhältnis bereits Gebrauch macht.

00:04:12: Aber

00:04:12: sechs sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

00:04:15: Grundsätzlich möglich, aber Erklärung muss sich abgeben.

00:04:18: Erklärungen

00:04:18: muss er abgeben und dann muss der Arbeitgeber diese Bestätigung zum Lohnkonto nehmen damit er nachweisen kann dass der Mitarbeiter so weit das versichert hat?

00:04:26: Ich habe da nichts im Nachhinein zu befürchten.

00:04:29: hier bei der Einkommenssteuererklärung dass ich noch durch ein Progressionsvorbehalt noch große Rückzahlung habe Sondern steuerfrei, bleibt steuerfreier.

00:04:36: Ist das so?

00:04:36: Genau!

00:04:37: Das hat der Gesetzgeber klargestellt dass insofern die Steuerfreien Einkünfte nicht im Progressionsvorbehalt unterliegen.

00:04:44: Wenn ich jetzt als Arbeitgeber dran denke... Ich will jetzt meinen Arbeitnehmer dazu bekommen es zu machen.

00:04:49: Ich habe natürlich auch ein Interesse, dass sich das arbeitsrechtlich absicher.

00:04:53: Dass ich eine Befristungsmöglichkeit hab, die auch rechtlich sicher ist.

00:04:58: Hat da der Gesetz Geber dann gedacht haben wir da jetzt ne gute Lösung und was können wir den anbieten?

00:05:05: Arbeitsrechtlich gesehen ist es ja in der Tat eine Sonderkonstellation, dass im Regelfall das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter, der die Regel-Altersgrenze erreicht zunächst mal endet.

00:05:17: Und dann ist es auch oft so, dass der Mitarbeiter ausscheidet und sich vielleicht nach einer gewissen Zeit überlegt, jetzt möchte ich bei dem Arbeitgeber wieder tätig werden.

00:05:27: Dann hatten wir in der Vergangenheit immer das Problem, des sogenannten Vorbeschäftigungsverbots, was im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt ist.

00:05:39: Mit diesen Mitarbeitern die man halt in der Vergangenheit ja schon beschäftigt hatte nicht mehr eine so genannte sachgrundlose Befristung vereinbaren konnte.

00:05:48: das heißt der Arbeitgeber war darauf angewiesen für die Wirksamkeit der Befristungen sich auf einen Sachgrund stützen zu können.

00:05:55: Das ist immer eine heikle Angelegenheit Und hier hat der Gesetzgeber gehandelt und im Sozialgesetzbuch eine Regelung geschaffen, dass jetzt mit einem Regelaltersrendner – den man auch in der Vergangenheit schon mal beschäftigt hatte – jetzt eine sachgrundlose Befristung wirksam vereinbart werden kann.

00:06:17: Das ist also eine wichtige Neuerung, dass eben hier ein Arbeitgeber Gewissheit hat.

00:06:23: Das Vorbeschäftigungsverbot gilt insoweit nicht mehr und die sachgrundlose Befristung ist natürlich immer die sicherste Befristungsvariante, die man wählen kann.

00:06:31: Und welche Spielregeln gelten bei der neuen Sachgrundlosenbefristung?

00:06:36: Der Gesetzgeber hat es auf der einen Seite einfach gemacht, dass man jetzt sachgrundlos befristen kann.

00:06:41: Aber auf der anderen Seite hat er wieder so ein paar Fallstriker eingebaut.

00:06:45: Im Gesetz ist nämlich jetzt geregelt, dass es zunächst mal wichtig ist, das eben der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze erreicht hat.

00:06:52: Das heißt da muss man natürlich auch darauf achten.

00:06:54: dann geht erst wieder diese sachgrundlose Befristung und dann ist gereglt, dass der einzelne Sachgrund losbefristete Vertrag Das kennen wir auch schon aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.

00:07:06: Maximal erst mal für zwei Jahre vereinbart werden darf, und innerhalb dieser zwei Jahre darf man höchstens dreimal verlängern.

00:07:14: Das ist also Deckungsgleich mit der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeit aus dem Teilzeit-und Befristumsgesetz.

00:07:20: Darüber hinaus darf man aber insgesamt bis zu einer Höchstdauer von acht Jahren Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge schließen.

00:07:32: Wie gesagt, der einzelne Arbeitsvertrag maximal zwei Jahre in Summe darf man aber bis zu acht Jahren sachgrundlos befristet beschäftigen.

00:07:42: Hier muss man aber aufpassen.

00:07:44: hier zählen alle sachgrundlose Befristeten Arbeitsverträge mit die man mit diesen Mitarbeiter auch schon mal in der Vergangenheit geschlossen hat.

00:07:51: das heißt Oftmals hat man ja die Konstellation, dass man den Mitarbeiter bei einer Neueinstellung zu Beginn seines Berufslebens auch sachgrundlos befristet hat.

00:07:59: Das heißt diese zwei Jahre müssen da auf jeden Fall mitgezählt werden und dann ist noch eine weitere Begrenzung eingebaut worden.

00:08:07: Man darf mit diesem Mitarbeiter maximal zwölf sachgrundlosebefristete Arbeitsverträge schließen.

00:08:14: also diese Zeitgrenzen höchst Grenzen sind dann zu beachten.

00:08:19: Jetzt musst du natürlich sagen, in der Praxis...

00:08:22: Man macht's wieder komplizierter.

00:08:25: Zwei Jahre habe ich auf jeden Fall

00:08:27: sicher.

00:08:28: Und da muss man jetzt auch mal sehen – in der praxis wird ein Mitarbeiter, der jetzt zum Beispiel das sieben sechste Lebensjahr erreicht hat dann wirklich noch acht jahre tätig sein wollen.

00:08:39: Das sind natürlich absolute Ausnahmefälle

00:08:42: aber Wir stellen auch hier als VBU die entsprechende Muster zur Verfügung.

00:08:49: Für unsere Mitglieder, sodass wir da auch immer rechtlich abgesichert sind.

00:08:54: Ja interessant, Heinz!

00:08:55: Vielen Dank für die Infos, die wir zu einem ganz aktuellen Thema jetzt geben konnten.

00:09:02: Ich

00:09:02: glaube, das ist und kann natürlich ein Instrument sein wenn ich einzelne Mitarbeiter halten will.

00:09:08: Wenn ich die sonst nicht ersetzen kann, wenn da der Arbeitsmarkt nicht hergabt und der Arbeitsfachkräftemangel wird natürlich viele Unternehmen jetzt besonders drücken.

00:09:18: Leider ist er aber auch hier wieder inkonsequent, weil er gleichzeitig früh Verrentung Rente mit nach fortyfünf Beitragsjahren vorzeitig weiter ermöglicht.

00:09:31: Und das ist ja ein Irr wie in Irrsinn einerseits locke ich durch Steuerfreistellungen die Weiterarbeit über die Regel all das Ganze hinaus Und andererseits förder ich als Gesetzgeber die Frühverrentung durch verschiedene Instrumente.

00:09:45: Da werden wir uns für einsetzen, dass diese Instrumenter alle weg müssen weil sie einfach nicht mehr in die Zeit passen.

00:09:50: Vielen Dank, Herr Hinz und bis zum nächsten Mal!

00:09:53: Tschüss, bis zum nächstem Mal!

00:10:06: Hier finden Sie alle Informationen zu unseren umfangreichen

00:10:09: Angeboten und die richtigen

00:10:11: Ansprechpartner für

00:10:12: sie.

00:10:12: Vielen Dank

00:10:13: fürs Zuhören, bis zur nächsten Folge!