Entgelttransparenzrichtlinie – Was Unternehmen jetzt wirklich wissen müssen

Shownotes

Die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie kommt - aber wie genau sie in Deutschland umgesetzt wird, ist noch offen. Viele Unternehmen fragen sich: Was bedeutet das konkret für uns? Müssen wir schon handeln? Und wenn ja, wie?

In dieser Podcast‑Folge werfen Dipl.-Ing. Jana Scheve und Rechtsanwalt (SyndRA) Roland Joschko einen Blick hinter die Kulissen eines Themas, das gerade überall diskutiert wird. Sie sprechen darüber,

  • welche rechtlichen Vorgaben sich bereits abzeichnen
  • wo die größten Fragezeichen liegen
  • welche Auswirkungen auf HR‑Prozesse, Vergütungssysteme und Unternehmenskultur realistisch sind
  • und welche ersten Schritte Unternehmen schon jetzt sinnvoll gehen können.

**Das Spannende: **Beide Experten verbinden juristische Präzision mit arbeitswissenschaftlicher Praxisnähe - und liefern damit eine Einordnung, die nicht nur informiert, sondern Orientierung gibt.

Eine Folge für alle, die vorbereitet sein wollen, bevor das Gesetz kommt- verständlich, kompakt und mit echtem Mehrwert für Mitgliedsunternehmen.

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Transkript anzeigen

00:00:09: VBU

00:00:09: to Go,

00:00:10: der Podcast für Arbeitgeber.

00:00:15: Fakten einfach erklärt!

00:00:17: Der Podcast

00:00:18: der VBU geht

00:00:19: spannenden Themen aus Arbeitsrecht-, Personalmanagement-

00:00:22: und Arbeitswirtschaft auf den Grund.

00:00:26: Ja liebe Zuhörerinnen und Zuhörer dürfen Sie ganz herzlich begrüßen zu einem heutigen neuen Podcast zum Thema Entgelttransparenz.

00:00:36: Ich darf mich kurz vorstellen.

00:00:38: mein Name ist Roland Joschko.

00:00:39: ich bin tätig bei der VBU, nebte Rechtsabteilung als Sönlikos Rechtsanwalt.

00:00:45: zu mir gesellt, hat sich meine Kollegin Frau Scheve.

00:00:48: Ja

00:00:48: ich stelle mich auch mal ganz kurz vor Hallo zusammen!

00:00:51: Ich bin in der Abteilung Arbeitswirtschaft tätig mit noch zwei Kollegen zusammen.

00:00:58: einmal wird darüber die Personalwirtschaft abgedeckt und wir arbeiten insbesondere engen mit den Juristen zusammen und bilden natürlich meistens über so eine Tandemberatung Themen des Tarifvertrages, also Fragen zum Tarif Vertrag ab und darüber hinaus eben auch zur Arbeitszeitgestaltung, Entgeltgestaltung und eben auch Arbeitsschutz.

00:01:21: Aber heute soll es ja um die Entgeldtransparenz Richtlinie gehen nicht wahr?

00:01:24: Genau!

00:01:26: Ja ich weiß nicht ob Sie's alle mitbekommen haben.

00:01:28: wir haben vor gut zwei Wochen dazu eine Veranstaltung gemacht bei uns hier im Haus um einfach auch so ein bisschen für das Thema zu sensibilisieren.

00:01:37: Stichwort Entgelttransparenz.

00:01:38: Die waren ja einige dabei, ich glaube, fünfzig sechzig?

00:01:41: Wie war Ihr Eindruck vor Schäbe?

00:01:42: Ja

00:01:43: also es war eine große Nachfrage, haben wir ja anhand der Teilnehmerzahl festgestellt.

00:01:48: im Grunde genommen Wir können noch gar nichts genaues sagen weil da ist ja noch gar nicht genaues in der Pipeline sag' ich mal so ganz locker.

00:01:56: aber die Fragen und die Verunsicherung waren natürlich da Und die vielen offenen Fragen bezogen sich natürlich vor allem auf angestellt werden müssen.

00:02:07: Also wie sollen Vergleiche stattfinden?

00:02:09: Was zählt denn alles dazu, was soll also vergleichen werden und gibt es überhaupt eine Vorgabe zur Bildung von Vergleichsgruppen?

00:02:17: Wie ist der Stand der Dinge?

00:02:18: Also Hintergrund des Ganzen ist die sogenannte Endgeldtransparenzrichtlinie.

00:02:22: Ich könnte Ihnen den Namen jetzt auch ausführlich vorlesen aber die Zeit sparen wir uns.

00:02:28: Jedenfalls diese Endgeltransparenzwichtlinien, die jetzt eben auf europäischer Ebene erlassen worden wirksam und anwendbar bei uns hier in Deutschland, sondern bedarf zunächst einmal einer Umsetzung in ein nationales Umsetzungsgesetz.

00:02:45: Das Ganze wird wahrscheinlich so aussehen dass unser heutiges bereits bestehendes Entgeltransparenzgesetz ja umfassend neu gestaltet wird.

00:02:54: also im Endeffekt wie wir gleich sehen werden wird es im Grunde praktisch ein komplett neues Entgiltransparens Gesetz geben müssen.

00:03:02: Viele offene Fragen.

00:03:04: Vielleicht holen wir sie da auch an der Stelle nochmal kurz ab.

00:03:06: zu den Hintergründen, was wird denn voraussichtlich auf der Basis alles Neues kommen?

00:03:11: Wir vielleicht ganz kurz mitten ein paar wenigen setzen.

00:03:15: also zunächst einmal wird es jetzt eben auch so sein dass schon Stellen bewerber vom potenziellen Arbeit Informationen verlangen können, welches Einstiegsgehalt sie erwarten können beim neuen Arbeitgeber bzw.

00:03:28: welche Gehaltsspanne dahinter steht.

00:03:30: darüber hinaus wird das bereits jetzt schon bestehende Auskunftsrecht von Arbeitnehmern nach dem Entgeltransparenzgesetz erheblich ausgeweitet.

00:03:39: ein entsprechendes Auskumpfsrecht besteht jetzt unabhängig von der Größe des Arbeitgebers also egal wie viele Arbeitnehmer dort beschäftigt sind und auch nicht nur bezogen auf das sogenannte Medianentgeld sondern wirklich auf die durchschnittlichen Entgelthöhen in der jeweiligen Vergleichsgruppe, sodass dann da auch entsprechende Informationen natürlich von den Arbeitgebern gesammelt werden müssen.

00:04:01: Darüber hinaus wird es eine erhebliche Ausweitung der Berichtspflichten geben.

00:04:06: also jetzt wird es so aussehen dass Arbeitgeber mit mindestens hundert Arbeitnehmern verpflichtet sein werden entsprechende Information bereitzustellen im Rahmen einer Berichtspflicht vereinfacht gesagt wird man sagen können jetzt, dass alle Arbeitgeber mindestens hundertfünfzig Arbeitnehmern bereits schon im nächsten Jahr umfassend berichtspflichtig sind in Bezug auf das jetzige Kalenderjahr zwanzig sechsundzwanzig.

00:04:33: Und sollte im Rahmen dieser Berichtspflicht sich ergeben, dass ein Endgeldunterschied von mindestens fünf Prozent in den jeweiligen Vergleichsgruppen, also der sogenannte Gender Pay Gap besteht.

00:04:43: Dann soll der Arbeitgeber verpflichtet werden gemeinsam mit dem Betriebsrat in Gespräche einzutreten.

00:04:48: das Ganze nennt sich eine sogenannte gemeinsame Entgeltbewertung und da soll geschaut werden welche Entgeldunterschiede bestehen wiefern können die beseitigt werden?

00:04:56: Welche Maßnahmen usw.

00:04:57: können ergriffen werden?

00:04:58: Das nur als kurzer Abriss und vor dem Grund stellt sich natürlich jetzt die Frage wir sind jetzt Anfang des Jahres wann ein entsprechendes Umsetzungsgesetz kommt wissen wir nicht.

00:05:08: es gibt noch keinen Gesetzentwurf.

00:05:10: Derzeit wird so ein bisschen gemunkelt, dass zunächst einmal die Landtagswahlen jetzt abgewartet werden sollen.

00:05:16: Jedenfalls im Bahnwürttemberg.

00:05:17: Das heißt wahrscheinlich irgendwo roundabout.

00:05:19: im März kommt dann vielleicht ein erster Gesetzentwurf.

00:05:23: Die Frage ist vor dem Tag und natürlich was?

00:05:25: woran kann man jetzt schon denken?

00:05:26: Und was kann man vielleicht jetzt schon machen Frau Schäbe

00:05:29: Ja also wir haben ja gerade gehört da kommt eine Menge auf uns zu.

00:05:32: und ob das denn jetzt wirklich so konkret Wie soll ich sagen?

00:05:37: In der Ausführlichkeit, in der Schärfe.

00:05:40: Genau danke Herr Joschko.

00:05:41: In der Schärke kommt das Wissen wir alles nicht.

00:05:43: aber fest steht Der Grundsatz der Entgelttransparenzrichtlinie ist gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit und das heißt dass Vergütungsstrukturen so beschaffen sein sollen, dass sie anhand objektiver und geschlechtsneutraler Kriterien beurteilt werden können vor allem Beurteilten werden soll Ob sich die Beschäftigten im Hinblick auf den Wert ihre Arbeit in einer vergleichbaren Situation befinden.

00:06:10: Auch vorgeschrieben ist derzeit, ob es jetzt genau so kommt wissen wir wie gesagt nicht.

00:06:15: Aber diese Vergütungsstrukturen egal ob tarifliche Betriebliche vereinbarte oder wie auch immer müssen sich an den vorgegebenen tätigkeitsbezogenen Anforderungskriterien messen lassen und die heißen da dass sie eben objektiv und geschlechtsneutral sein sollen.

00:06:32: man soll nach Kompetenzen, Nach Verantwortung, nach Arbeitsbedingungen Belastungen Die vergütungs Strukturen bewerten.

00:06:39: also mit anderen Worten bildet eine Endgeldstruktur diese Kriterien ab.

00:06:44: So, davon ausgehend kann man sich also Punkte zur Bestimmung von vergleichbaren Situationen überlegen und diese könnten zum Beispiel sein die Art der Arbeit bestimmte Qualifikations- als Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, die für den konkreten Arbeitsplatz oder die konkrete Position relevant sind.

00:07:08: Also in Abhängigkeit der Arbeitsaufgabe und Tätigkeitsbezogen.

00:07:14: Ja, was können wir empfehlen?

00:07:16: Wir können vor dem Hintergrund mögliche Vorbereitungsmaßnahmen aussehen.

00:07:20: Also wir haben es ja gehört... Es kommt jetzt im Wesentlichen auch darauf an festzustellen wie ist derzeit die Entgeltstrukturen im Unternehmen.

00:07:28: Das heißt sicherlich sinnvoll wäre es mal zu schauen welche Endgeldbestandteile im Unternehmen im Einzelnen auch entrichtet werden.

00:07:35: dann natürlich die Frage an wen, an welcher Arbeitnehmer und auch durchaus die Begründung dafür zu liefern warum bestimmte Endgeldbestandteil, vielleicht auch nur bestimmter Arbeitnehmer erhalten.

00:07:48: Das Ganze sollte nach Möglichkeit als Rechtfertigung so ausgestaltet sein, dass es eben nichts mit dem Geschlecht zu tun hat.

00:07:55: Das wäre sicherlich in dem Zusammenhang sinnvoll.

00:07:57: Sollte man dann feststellen, das dort entsprechende Endgeldunterschiede bestehen?

00:08:01: In den jeweiligen Vergleichsgruppen die die fünf Prozent Grenze auch reißen, dann sollte man durchaus darüber nachdenken ob man da noch mal aktiv wird gegebenenfalls bestimmte Entgelte vielleicht auch anpasst bzw.

00:08:16: in entsprechende Gespräche eintritt.

00:08:19: Ansonsten haben wir es ja am Anfang gehört, Stichwort Auskunftsrechte für Bewerber.

00:08:25: Da könnte man sicherlich auch nochmal schauen ob man da möglicherweise Anpassungen vornimmt in den Rekrutierungsprozessen oder auch in den Stellenausschreibung.

00:08:33: Ein Punkt vielleicht noch bei der Gelegenheit die Entgeltransparenzrichtlinie sagt ganz klar dass jetzt also alle Arbeitnehmer ein Recht zur Offenlegung ihrer Gehälter haben sollen.

00:08:43: das heißt ist es durchaus zu erwarten.

00:08:47: Gehälter, ich sage mal grundsätzlich über Geld spricht man ja nicht.

00:08:52: Aber es lässt sich nicht ausschließen dass vielleicht mal in Betrieben auch Arbeitnehmer untereinander über ihr Gehalt sprechen.

00:09:00: das könnte sicherlich dann Arbeitgeber da nicht sanktionieren falls er das im Nachgang erfahren sollte Und auch entsprechende Verschwiegenheitsregelungen in Arbeitsverträgen werden dementsprechend unwirksam.

00:09:11: Ja, was könnte man noch machen?

00:09:12: Vielleicht auch mal schauen ob man irgendwie geeignete Tools findet Softwarelösung Zuständigkeiten regeln und so weiter.

00:09:19: fällt Ihnen da noch etwas ein Frau Schäbe?

00:09:21: ja also auf jeden Fall wichtig wäre vielleicht auch noch Vereinbarung auf Aktualität prüfen also die jetzt irgendwelche Endgeldbestandteile regeln.

00:09:32: Wann kann ich eine Aufgabe bewerten, wenn ich eine Aufgabenbeschreibung habe?

00:09:36: Also wenn ich genau weiß was ist die Aufgabe einer Beschäftigungsgruppe oder eines einzelnen Beschäftigten?

00:09:42: und hier muss man eben verweisen auf die Organisationsstruktur.

00:09:45: Auf die Jobhierarchie.

00:09:46: Ich muss halt gucken.

00:09:47: erstens hab' ich Aufgaben beschreibungen.

00:09:48: sind die aktuell?

00:09:50: sind diese Aufgaben Beschreibung auch eingruppiert?

00:09:52: stimmt die Eingruppierung und muss ich oder muss sich die Einguppierung neu Überlegen, überprüfen, Neubewerten, Vergleich ziehen und dann eben darüber auch diese Unterschiede feststellen.

00:10:07: Also im Großen und Ganzen eine Bestandsanalyse?

00:10:09: Genau also einige Überlegungen die man anstellen kann und vor dem Hintergrund ja sagen wir stehen bereit für Sie.

00:10:18: Wir stehen für Rückfragen auch zur Verfügung Und sollten Sie das Thema dann angehen wollen?

00:10:25: Dann können sich auch gerne an uns wenden.

00:10:27: Und im Übrigen werden wir natürlich über das Thema weiterhin regelmäßig informieren, insbesondere sobald wir einen ersten Gesetzentwurf haben und von dem darunter bleiben wir am Ball!

00:10:37: Wie gesagt wenn Fragen sind melden sie sich gerne bei uns.

00:10:40: Ja, dann würden wir den Podcast an der Stelle schließen.

00:10:43: Bedanken uns für die Aufmerksamkeit!

00:10:45: Tschüss bis zum nächsten Mal!

00:10:48: Sie sind neugierig geworden und möchten mehr über die Leistungen der VBU

00:10:51: erfahren,

00:10:52: dann besuchen sie uns einfach

00:10:54: auf www.vbu-net.de.

00:10:58: Hier finden Sie alle Informationen zu unseren umfangreichen

00:11:01: Angeboten – und die richtigen Ansprechpartner für Sie!

00:11:05: Vielen Dank fürs Zuhören und bis

00:11:07: zur nächsten Folge.